Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 197

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Herr Bundesminister! Der zusätzliche Aufwand ist laut den Regierungsparteien einerseits mit dem vorhandenen Personal, andererseits durch Abwälzung der Kosten auf den Konsumenten zu leisten. Letztendlich ist das kostenneutral zu halten. Das vorhandene Personal reicht dafür sicher nicht aus, man wird mehr Beamte brauchen, man spricht von ungefähr 80 Beamten zusätzlich.

Dagegen spricht schon allein die Tatsache, daß es in Österreich zirka 150 000 registrierte Faustfeuerwaffen und schätzungsweise zwischen 300 000 und 400 000 Langwaffen gibt, welche nach dem neuen Waffengesetz registriert werden müßten.

Herr Bundesminister! Überwälzung der Kosten für den Aufwand auf den Konsumenten, was bedeutet das? Wird die Meldepflicht, die bisher gratis war, von nun an mit Bezahlung von Stempelmarken erfolgen?

Wie Sie sehen, meine Damen und Herren, habe ich hier einige Punkte aufgezählt, welche unbedingt noch einer Klärung zugeführt werden müssen beziehungsweise welche uns der Herr Bundesminister beantworten soll.

Ein wesentlicher Punkt ist auch im § 24 des Waffengesetzes enthalten, in welchem festgelegt wird, was eine Faustfeuerwaffe ist. Man hat es verabsäumt, vorzuschreiben, daß Patronen für Faustfeuerwaffen mit kleinerem Kaliber als 6,35 mm, jedoch mit Zentralfeuerzündung ebenfalls nur Inhabern von waffenrechtlichen Dokumenten überlassen werden und auch nur von diesen erworben werden dürfen.

Versuche im Bereich der Bundesgendarmerie mit Patronen 5,45 mal 18 an Geschoßschutzwesten, schwer 59 Lagenkevlar, und ballistischen Schutzhelmen haben ergeben, daß Geschoße dieser Patronen die Schutzbekleidung glatt durchschlagen haben. Bei diesen Patronen handelt es sich um eine neuartige Entwicklung aus der westlichen Sowjetunion; diese werden weiterhin in Rußland erzeugt und verstärkt hierzulande auf dem Markt angeboten.

Eine weitere Tatsache, Herr Bundesminister, ist, daß das Bundesministerium für Inneres vor kurzer Zeit einer steirischen Firma die Genehmigung erteilt hat, daß sie das russische Sturmgewehr, die Kalaschnikow, zu einer halbautomatischen Waffe umbauen darf. Diese Waffe wird mit Originalkaliber und Patronen und Munition verkauft, und mit dem Verkauf dieser Waffe erhält man auch das Zertifikat, daß der Kauf dieser Waffe in Österreich legal ist. Das Kuriose daran ist, daß ein Waffenkenner innerhalb von 10 Minuten diese Waffe zu einer vollautomatischen Waffe umbauen kann. Auch dies wurde in diesem Waffengesetz nicht berücksichtigt und bleibt natürlich weiterhin ein Kritikpunkt.

Abschließend möchte ich folgendes feststellen:

Erstens: Tatsache ist, daß all jene Österreicher, welche die Absicht haben, eine Waffe zu erwerben, wieder finanziell stärker belastet werden. Ein unbescholtener, anständiger Bürger sollte ein Höchstausmaß an Freiheit haben.

Zweitens: Dieses neue Bundesgesetz ist kein Vorteil für die Kriminalitätsentwicklung, da die meisten Gewaltverbrechen mit illegalen Waffen begangen werden.

Drittens: Dieses Bundesgesetz hat sicherheitspolitisch überhaupt keinen Sinn und fördert nicht die Bereitschaft, dieses Recht zu akzeptieren. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Elmecker.

22.54

Abgeordneter Robert Elmecker (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Lafer, ich kann beim besten Willen nicht erkennen, worin und worum dieses vorliegende Waffengesetz ein Angriff auf die Freiheit der Demokratie wäre, wie hier vorhin behauptet wurde. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)


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