Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 211

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richt, der schlicht und einfach falsch ist, eine Druckfehlerberichtigung vorgenommen werden soll. Es ist da eine Panne passiert, die wir aber niemandem vorwerfen möchten, insbesondere keinem Mitglied des Hohen Hauses. Aber daß man dann versucht, die an sich durch einen Abänderungsantrag zu erfolgende Berichtigung eines Ausschußberichtes über eine Druckfehlerberichtigung vorzunehmen, wie es im § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung geregelt ist, ist eine mehr als überflüssig weite Ausdehnung der Geschäftsordnung. Ich halte das für gesetzlich unzulässig.

23.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir werden das Problem dadurch lösen, daß ich die Regierungsparteien ersuche, einen Abänderungsantrag einzubringen. (Abg. Dr. Khol: Ist vorbereitet! – Abg. Mag. Stadler: Dann hätte er es ihm sagen sollen!)

Damit ist klargestellt, daß die Vorlage in der Fassung des Ausschußberichtes zur Verhandlung steht, und es steht den Fraktionen frei, wenn sie es für notwendig halten, Abänderungsanträge einzubringen, und über diese wird dann abgestimmt werden.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. Die freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 6 Minuten.

23.49

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Als ich den Ausschußbericht zu dieser Debatte gelesen habe, habe ich mir gedacht, eigentlich sollten wir uns nicht als Kontra-Redner, sondern als Pro-Redner zu Wort melden, denn dieser Vorlage, wie sie heute hier zur Debatte und auch zur Abstimmung steht, können wir, wenn nicht noch irgendwelche Abänderungsanträge eingebracht werden, vollinhaltlich unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Diese Vorlage geht doch in einem Punkt zu wenig weit (Abg. Mag. Stadler: Herbert, du solltest sagen, von welcher Vorlage du sprichst!) , denn es geht dabei zwar um das Verbot der Anti-Personen-Minen – wir alle kennen die grauenhaften Verstümmelungen und Verletzungen, die Anti-Personen-Minen, die bei Kampfhandlungen in Bürgerkriegen verlegt und nach Beendigung der Kampfhandlungen nicht aufgefunden werden, bei Zivilisten, die in das mit Anti-Personen-Minen bestückte Gebiet kommen, verursachen können; deshalb ist es absolut gerechtfertigt und auch notwendig, daß wir einer der ersten Staaten der Welt sind, die ein Verbot von Anti-Personen-Minen beschließen werden –, aber in dieser Regierungsvorlage sind zwei Ausnahmen dieses absoluten Verbotes statuiert. Mit einer der beiden Ausnahmen können wir uns nicht anfreunden, und in dieser Richtung wird es auch einen Abänderungsantrag geben, und zwar sollen laut Antrag Karlsson jene Minen nicht verboten werden, die auffindbar sind, sogenannte detektierbare Minen. Wir glauben, daß die Möglichkeit besteht, daß derartige Minen dann doch nicht aufgefunden werden können, weil man nie genau weiß, wo sie verlegt worden sind, vor allem dann, wenn sie ohne Kontrolle verlegt worden sind. (Abg. Dr. Khol: Ausschußbericht lesen!)

Herr Kollege Khol! Ich nehme an, Sie haben die Worte des Präsidenten gehört. Und wenn Sie den Ausschußbericht und den beigedruckten Antrag gelesen hätten, dann wüßten Sie, über welche Vorlage wir heute hier diskutieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie sollten das lesen, Herr Kollege Khol! (Abg. Dr. Karlsson: Es wurde etwas ganz anderes beschlossen, das wissen Sie!) Sie, Frau Kollegin Karlsson, sollten den Worten des Herrn Präsidenten folgen und einen Abänderungsantrag einbringen! Ich werde dann dazu auch Stellung nehmen. Aber Tatsache ist – Frau Kollegin Karlsson, auch für Sie gilt das! –, daß im Parlament über das debattiert wird, was hier vom Berichterstatter berichtet wird und was uns hier in Form des Ausschußberichtes vorliegt, und das ist der Antrag, den auch Sie einmal eingebracht haben, Frau Kollegin Karlsson. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir werden hier jedenfalls einen Abänderungsantrag einbringen, weil auch diese detektierbaren Minen unserer Meinung nach unter dieses Verbot fallen sollten. Ich weiß, Frau Kollegin


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