Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 234

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Stimmen!), also dort, wo man ihn kennt. Er hat sogar versprochen, auf jede Entschädigung als Kammerpräsident zu verzichten, wenn ihn die Kärntner Bauern wählen. Er würde all dieses Geld den notleidenden Kärntner Bauern zur Verfügung stellen, aber alles das hat trotzdem nicht geholfen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir beschließen heute eine Bundesforstebetriebs AG. Die Bundesforste sind ein sehr wesentlicher Betrieb innerhalb Österreichs, denn die Gesamtfläche der Österreichischen Bundesforste umfaßt immerhin 854 000 Hektar, davon sind etwas über 500 000 Hektar Waldfläche. Interessanterweise gehört dazu auch ein gewaltiger Komplex an Gebäuden. Insgesamt bewirtschaften beziehungsweise erhalten die Österreichischen Bundesforste 3 275 Gebäude.

Bei den Österreichischen Bundesforsten bestehen aber auch sehr viele Servitutsrechte, Einforstungsrechte der österreichischen Bauern. 18 650 Bauern haben Holzbezugsrechte im Umfang von 275 000 Raummetern Brennholz und rund 64 000 Festmetern Nutzholz. 13 000 Bauern haben Elementarholzrechte bei den Bundesforsten, 15 280 Bauern Weiderechte mit rund 180 000 Rindern, und rund 8 770 Bauern haben Streurechte bei den Österreichischen Bundesforsten.

Das bedeutet, daß etwa 10 Prozent der gesamten Nutzung der Österreichischen Bundesforste durch Einforstungsberechtigte erfolgt. Deshalb war es natürlich verständlich, daß sich die Einforstungsberechtigten jetzt bei der Ausgliederung Sorgen darüber gemacht haben, aber wir konnten diese Sorgen in mehreren Gesprächen ausräumen und die Einforstungsberechtigten auch in der ausgegliederten Gesellschaft entsprechend verankern.

Mehrere Länder und Naturschutzorganisationen machten sich auch darüber Sorgen, daß diese Gesellschaft bei der Fortführung der Bundesforste verpflichtet sein könnte, den bestmöglichen wirtschaftlichen Nutzen zu erzielen, was ursprünglich sogar im Verfassungsrang vorgesehen war. Durch Abänderungsanträge konnten wir auch diesen Interessen entgegenkommen. Es kam zu einer Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesforste und zur Errichtung einer als Aktiengesellschaft konzipierten Betriebsgesellschaft, die das Vermögen der Republik treuhändisch verwaltet. Nur ein sehr kleiner Teil – und zwar als Sacheinlage zur Absicherung der Pensions- und Abfertigungsansprüche – ist direkt als Eigentum in die Betriebs-AG übergegangen.

Da 48 Prozent der Flächen der Österreichischen Bundesforste durch Holzbezugsrechte, Streubezugsrechte und Weiderechte belastet sind, gab es für diese Eingeforsteten neue Regelungen.

Die Ziele dieser Gesellschaft sind etwas verändert gegenüber den bisherigen Zielsetzungen der Bundesforste, und sie lauten – sehr ökologisch ausgerichtet – in § 7:

"1. der Waldboden ist nachhaltig zu bewirtschaften; seine Produktionskraft ist zu erhalten und nach Möglichkeit zu verbessern;

2. die Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Waldes sind bestmöglich zu sichern und weiterzuentwicklen;

3. die Trink- und Nutzwasserreserven sind zu erhalten" – dies war auch ein Anknüpfungspunkt für den §-27-Antrag –;

"4. die Interessen der Landwirtschaft, insbesondere der bergbäuerlichen Betriebe, sind zu berücksichtigten;

5. Flächen außerhalb des Waldes, die für Erholungszwecke im besonderen Maße geeignet sind, wie Seeufer, sind vor allem diesen Zwecken zugänglich zu machen;

6.  an der Gestaltung und Erhaltung von Naturparkflächen sowie an Flächen, die nach Naturschutzgesetzen unter Schutz gestellt sind, kann mitgewirkt werden;

7.  bei der Wildbewirtschaftung ist auf das ökologische Gleichgewicht zu achten;


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