Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 53

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schen Konsumenten beim Erwerb von Wohnungen verursacht haben, besser und verstärkt kontrollieren können.

Die Berufsvertretung der Anwaltschaft ist aufgefordert, für bessere Regelungen zu sorgen. Ich sehe dann einen Handlungsbedarf in diesem Haus, wenn es nicht gelingt, die Konsumenten entsprechend abzusichern, wie etwa im Bereich des Notariats. Mit diesem Gesetz wird jedenfalls im Konkursfall des Bauträgers für die Konsumenten eine bessere Rechtssituation geschaffen. Im Bereich des Treuhändertums sollten wir uns und sollte sich dieses Haus noch bemühen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Dr. Ofner hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.34

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Ich berichtige die Ausführungen meines unmittelbaren Vorredners tatsächlich wie folgt: Er hat mit seinen Ausführungen den Eindruck erweckt, wie wenn man durch gesetzliche Regelungen in diesem Bereich ... (Abg. Schieder: Man muß eine Aussage berichtigen, keinen Eindruck! Du hast eine Aussage zu berichtigen!) Peter, warum pudelst du dich in aller Früh schon wieder so auf?

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Bitte beginnen Sie mit dem Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen.

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (fortsetzend): Herr Präsident! Danke, daß Sie mich in Schutz nehmen, aber wir sollten heute nicht mit demselben Klima wie gestern anfangen. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen.)

Mein Vorredner hat erklärt, daß man mit gesetzlichen Regelungen auch betrügerische Handlungen so in den Griff bekommen könnte, daß sie nicht stattfinden können. Ich berichtige tatsächlich: Mit Regelungen wie der gegenständlichen kann man vorbeugen, daß fahrlässig etwas passiert. Betrügern kann man in keinem Beruf der Welt, auch in keinem Beruf in Österreich und auch in keinem Beruf im Zusammenhang mit dem Bauträgervertragswesen das Handwerk legen. Verbrecher sind Verbrecher und bleiben Verbrecher! Wenn einer stehlen will und veruntreuen will, kann man ihn auch mit gesetzlichen Regelungen nicht in den Griff bekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort wird vom Berichterstatter nicht gewünscht.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung , die über jeden Ausschußantrag getrennt erfolgt. – Ich bitte die Abgeordneten, die Plätze einzunehmen.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Bundesgesetz über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer geändert werden, samt Titel und Eingang in 311 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Fuhrmann und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend Artikel II Ziffern 22 und 26 sowie Artikel III Einleitungssatz eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, werde ich sogleich über den Gesetzentwurf in 311 der Beilagen in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Fuhrmann und Genossen abstimmen lassen.


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