Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 175

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lich hat sie das nicht gehört. Im vorhandenen EDV-System in den Finanzämtern sind die Zahlen leicht zugänglich, sie sind sozusagen auf Knopfdruck abrufbar – sagen die Experten.

Diese Obergrenze – das räume ich ein – macht aus unserer Sicht nur dann Sinn, wenn die verbleibenden 9 Millionen Schilling umverteilt werden. Nach Vorstellung der SPÖ sollten diesen Betrag die Karenzgeldzuschußbezieherinnen bekommen. Sie sollten also ein sogenanntes erhöhtes Karenzgeld bekommen, das heißt, daß sie zusätzlich zu den 2 000 S 1 300 S erhalten hätten. Damit wäre vor allem Alleinerziehenden und Familien mit niedrigem Einkommen, wenn auch geringfügig, aber dennoch geholfen worden, denn der Zuschuß zum Karenzgeld sollte nicht nur Alleinerziehenden, sondern auch Müttern, deren Partner nur ein geringes Einkommen haben, ausbezahlt werden.

Das Argument Mehrkinderfamilien ist gefallen. Auch in dieser Regelung wäre die Mehrkinderfamilie berücksichtigt gewesen, denn beim Karenzgeldzuschuß wird die Mehrkinderfamilie besonders berücksichtigt, für jedes Kind ist nämlich eine Freigrenze von 2 800 S vorgesehen.

Leider – zu meinem Bedauern, das muß ich betonen – wurde dieser Ansatz zu einer echten Umverteilung, dieses Signal in Richtung der Einkommensschwachen vom Koalitionspartner nicht akzeptiert. Aber die SPÖ wird auch weiterhin darauf drängen, daß es bei künftigen Lösungen neben dem Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen auch zu einer wirksamen Umverteilung in Richtung von Alleinerziehenden und zu einer Mehrkinderförderung kommt, wobei auch dabei die Vermögensgrenzen und die verfügbaren Einkommen zu berücksichtigen sein werden.

Die SPÖ wird auch weiterhin darauf drängen, daß die Selbständigen und die Freiberufler zur Finanzierung der Familienpolitik stärker herangezogen werden. Diese erhalten nämlich 16 Prozent der Mittel und tragen zur Finanzierung kaum etwas bei. Das besagt auch die Wifo-Studie von Guger.

Die SPÖ wird sich aber auch weiterhin dafür einsetzen, daß es zu keinen negativen Verteilungseffekten kommt und daß soziale Treffsicherheit, die Erhaltung der Individualbesteuerung und Sachleistungen Eckpfeiler der Familienpolitik bleiben. Es sind daher die Transferleistungen hinsichtlich der gesetzten Ziele zu analysieren und familienpolitische Leistungen primär denjenigen zur Verfügung zu stellen, die sie tatsächlich brauchen.

Und nun zum "Orchideenthema" Kinderbetreuungsscheck, Orchideenthema, wie Herr Klubobmann Khol sagt, das Lieblingsthema des Herrn Klubobmannes Khol, denn hier geht es um die Frauen.

Wenn Herr Öllinger meint, die Finanzierung dieses Kinderbetreuungsschecks bedeute ein Wegnehmen bestimmter anderer Transferleistungen, so stimme ich ihm durchaus zu. Es sollen eingespart werden: Karenzurlaubsgeld, Sondernotstandshilfe, Teilzeitbeihilfe, Betriebshilfe, die Familienzuschüsse der Länder. Auch die Alleinverdienerabsetzbeträge werden in dieser Zeit ruhen, und im "WirtschaftsBlatt" vom 3. 9. konnten Sie nachlesen, auch die Mittel zur Erhaltung und zum Ausbau öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen. Das würde die Substanz absolut schädigen.

Also was bedeutet "Kinderbetreuungsscheck"? – Wahlfreiheit?– Nein, denn ich kann mich nicht zwischen zwei Dingen entscheiden, weil das eine Ding nicht besteht, nämlich die Kinderbetreuungseinrichtungen.

Alle Mütter und alle Väter werden erfaßt – ohne Rücksicht auf Berufstätigkeit. – Woher kommen die Mittel hiefür, Herr Minister?

Pensions- und sozialrechtliche Absicherung wird vorgegaukelt. Das stimmt nicht! 15 Prozent von dem Scheckbetrag sind selbst zu tragen.

Außerdem werden die Frauen aus der Arbeitswelt ausgegliedert, denn sie finden nach einer bestimmten Zeit – vier oder sechs Jahre, solange sie den Scheck bekommen – kaum den Wiedereinstieg ins Berufsleben.


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