Aber wenn Österreich sehr konsequent weiter betont, daß eine Mitgliedschaft unserer mittel- und osteuropäischen Nachbarn zwar auf der einen Seite höchst willkommen ist, wir aber auf der anderen Seite in diesem Punkt, nämlich bei der Sicherheit von Kernkraftwerken, keinen Kompromiß eingehen wollen, weil wir auch keinen Kompromiß eingehen dürfen, so sehe ich dort einen konkreten Ansatz, besonders alte und gefährliche Reaktoren wie Bohunice und ähnliche zur Abschaltung zu bringen und für andere, für die es kurz- und mittelfristig keine Abschaltungsmöglichkeiten gibt, obwohl das natürlich unser erster Wunsch wäre, zumindest westliche Sicherheitsstandards einzufordern und auch zu erreichen.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön.
Wir kommen nunmehr zur 4. Anfrage, 89/M, an den Herrn Bundesminister.
Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Abgeordnete Dr. Sonja Moser, um die Verlesung der Anfrage.
Abgeordnete Dr. Sonja Moser (ÖVP): Herr Bundesminister! Sie haben kürzlich ein Familienentsteuerungsmodell präsentiert, das den Kindern beziehungsweise deren Eltern 12 Milliarden Schilling bringen wird. Was waren Ihre Überlegungen dazu beziehungsweise deren Grundlagen?
Welche Überlegungen sind Grundlage für das von Ihnen präsentierte Familienbesteuerungsmodell, das den Kindern beziehungsweise den Eltern rund 12 Milliarden Schilling bringen soll?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete! Ich versuche das in aller Kürze darzulegen. Die wichtigste Überlegung betreffend dieses Familiensteuerkonzept ist, daß Mehrkinderfamilien auf der einen Seite und Alleinerzieherinnen – und zwar in 90 Prozent der Fälle – auf der anderen Seite nicht in dem Ausmaß an der Wohlstandsentwicklung in Österreich teilnehmen können, wie das wünschenswert wäre.
Es ist zum Beispiel signifikant, daß zwar nur ein Drittel der Bevölkerung in diesem Land weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens aller übrigen Österreicher zur Verfügung hat, daß aber Alleinverdienerfamilien mit zwei, drei, vier Kindern zu wesentlich höheren Prozentsätzen, nämlich bis zu 70 Prozent, unter diese Grenze fallen, die von manchen als Armutsgrenze bezeichnet wird, wobei ich deutlich darauf hinweise, daß Armut hier als sehr relativ zu sehen ist. Aber immerhin, das zeigt deutlich, daß hier ein Motiv gegeben ist, Mehrkinderfamilien auf der einen Seite und Alleinerzieherfamilien auf der anderen Seite stärker als bisher unter die Arme zu greifen.
Dieses Modell entspricht diesen Forderungen voll und ganz. Es bringt Familien bis zu 20 000 S – nach Steuern – pro Jahr mehr, zum Beispiel einer Alleinverdienerfamilie mit drei Kindern. Es bringt einkommensschwachen Familien, Frau Abgeordnete Mertel, mehr als einkommensstarken Familien, weil 20 000 S für eine einkommensschwache Familie mehr bedeuten als für eine einkommensstärkere Familie. Es fußt weiterhin auf dem Prinzip der Individualbesteuerung, und es ist vor allem davon auszugehen und zu hoffen, daß dies auch eine verfassungskonforme Lösung wäre, Frau Abgeordnete.
Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Dr. Sonja Moser (ÖVP): Herr Bundesminister! Wie wirkt sich Ihr Modell auf Familien aus, die den Kinderabsetzbetrag aufgrund ihres geringen Einkommens nicht steuerlich geltend machen können?
Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Frau Abgeordnete! Die vorgesehenen Erhöhungen der Kinderabsetzbeträge um jeweils 400 S, die insge