Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 85

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Darüber hinaus geht es zweitens auch darum, daß die drei Volksanwälte an den Sitzungen des Nationalrates teilnehmen sollten, und zwar weit über diesen eingeschränkten Umfang, den sie jetzt haben, hinaus – konkret auch dann, wenn es um neue Bestimmungen aufgrund ihrer Anregungen geht. Sie sollten an den Beratungen der Ausschüsse, aber auch an den Plenarberatungen teilnehmen, um präventiv wirken zu können. Denn das, was Sie jetzt machen, ist ein Wirken im nachhinein, und das ist manchmal auch wirkungslos, wie Sie ja selbst wissen. Hier geht es sozusagen um die Prävention, darum, den Nationalrat und das gesetzgebende Organ vor Fehlern zu bewahren, und dies erfordert mehr, als diese Fehler in schriftlichen Berichten festzuhalten.

Das Teilnahmerecht an den Sitzungen des Bundesrates und der Bundesversammlung haben wir in unseren Antrag deshalb nicht aufgenommen – es sind schon Fragen diesbezüglich aufgetaucht –, weil der Bundesrat ja keine Abänderungen an bereits beschlossenen Gesetzen vornehmen kann. Deshalb erscheint uns diese Möglichkeit auch nicht so wesentlich.

Der zweite Antrag beschäftigt sich mit der sogenannten Wahl der Volksanwälte, die keine Wahl ist, sondern ein Nominierungsrecht der drei mandatsstärksten Parteien. Das ist zwar erst 20 Jahre alt, aber das ist eine Mentalität aus den fünfziger Jahren, die hier noch durchschlägt. Wir haben den einfachen Vorschlag, dem Modus der Wahl des Rechnungshofpräsidenten zu folgen, also dem Hauptausschuß die Möglichkeit zu geben, ein Hearing durchzuführen, sich die bestgeeigneten Kandidatinnen und Kandidaten anzuhören, diese dann zu nominieren und dem Nationalrat die Möglichkeit einer echten Wahl der Volksanwälte und Volksanwältinnen zu geben.

Ich möchte hier mit dieser Fehleinschätzung aufräumen, die öfters vorgebracht wird, daß es den kleinen Oppositionsparteien darum geht, die Volksanwaltschaft zu vergrößern. Weil es damals nur drei Parteien im Nationalrat gab, gab es auch nur drei Volksanwälte, und jetzt soll es fünf geben oder, wenn es sechs Parteien gibt, sechs. – Ganz im Gegenteil! Die Zahl und der Aufbau des Amtes und der Institution erscheinen uns absolut zweckentsprechend, ebenso die Arbeitsaufteilung und somit die Möglichkeit, über das ganze Bundesgebiet zu wirken. Uns geht es nicht darum, die Zahl der Volksanwälte zu erhöhen, sondern uns geht es darum, daß diese Proporzaufteilung aufhört. Die drei mandatsstärksten Parteien haben die Möglichkeit zu nominieren, und die anderen können nicht einmal mitreden, ob ihnen die KandidatInnen passen oder nicht. Es ist ja so, daß die viert- und die fünftstärkste Partei, selbst wenn sie theoretisch gemeinsam größer wären als die drittstärkste Partei, nicht die Möglichkeit haben, jemanden zu nominieren und sich durchzusetzen. (Abg. Scheibner: Nur theoretisch!)

Kollege Scheibner macht gerade einen Zwischenruf. Das würde ich nicht empfehlen, weil gerade die Freiheitliche Partei tritt ja immer wieder gegen Postenschacher auf (Zwischenruf des Abg. Scheibner ) und dagegen, daß irgendwelche politischen Sphären zwischen Rot und Schwarz aufgeteilt werden. Dort, wo ihr mitnaschen könnt, tut ihr es völlig ungehemmt. (Abg. Scheibner: Was ist mit dem Pilz?) Eine Initiative der Freiheitlichen, um diese gesetzliche Bestimmung abzuändern, würde ich mir, um ein klein wenig Glaubwürdigkeit in das, was sonst gesagt wird, zu bringen, wünschen. (Abg. Scheibner: Wenn es darum geht, mit der SPÖ gemeinsam eine Geschäftsordnungsreform gegen die Freiheitlichen zu beschließen, da sind Sie ganz ruhig!)

Das hat überhaupt nichts damit zu tun, daß zum Beispiel Herr Volksanwalt Schender, der von der Freiheitlichen Partei vorgeschlagen wurde, eine Arbeit leistet, die unseren Respekt absolut hat und mit der wir zufrieden sind. Ich glaube, er würde bei einer wirklichen Wahl und bei einem Hearing, dem er sich im Nationalrat zu stellen hätte, das Vertrauen bekommen, weil er eine Leistung bringt, die fern von parteipolitischer Einflußnahme ist. Das ist die Intention des Gesetzesvorschlages, den wir eingebracht haben.

Ich hoffe, daß ich die Damen Volksanwältinnen und den Herrn Volksanwalt demnächst hier in diesem Hause wieder treffe, wenn es eine Abänderung dieser gesetzlichen Bestimmungen in dieser Richtung gibt, die sie selbst vorgeschlagen haben. Wir haben uns die Freiheit genommen, Ihre Vorschläge in Form eines Antrages hier einzubringen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.19


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