besonders begünstigten Durchschnittspreis gewährt hat, sodaß in der Zeit von 1992 bis 1994 ein Mindererlös in Höhe von 55 Millionen Schilling zustande gekommen ist.
Der Rechnungshof empfiehlt beziehungsweise mahnt ein, daß man eine Reform der Großkundentarife im Hinblick auf eine kostengerechte Preisgestaltung durchführen soll.
Meine Damen und Herren! Ich sage das deshalb, weil immer dann, wenn wir hier im Hohen Hause über Einspeisevergütungen für erneuerbare Energieträger reden, die auch nach Ihrer Einschätzung, nach Einschätzung der großen Koalition, für Österreich eine industriepolitische Option sein können, hier gesagt wird: Das geht nicht, das ist nicht wirtschaftlich, und die EVUs müssen darauf schauen, daß sie möglichst große Gewinne machen! – Ich wundere mich, daß ich dann in einem Rechnungshofbericht lesen muß, daß es doch gang und gäbe ist, daß sie in einzelnen Tarifbereichen – unsachlicherweise, wie ich meine – solche Vergünstigungen gewähren. Ich sage deshalb, daß es unsachlich ist, weil die KELAG, vom Rechnungshof darauf angesprochen, daß das doch nicht gehe und daß man sich doch an den tatsächlichen Kosten orientieren solle, gesagt hat: Eigentlich ist uns gesagt worden, daß der finanzielle Ausgleich für die nichtkostendeckenden Tarife bei den genannten Abnehmergruppen über die Wirtschaftsförderung des Landes Kärnten ausgeglichen werden soll. – So steht es im Bericht des Rechnungshofes.
Meine Damen und Herren! Es geht nicht an, daß quasi über die Hintertür, über Tarife, die schwer durchschaubar, nicht transparent sind, eine Wirtschaftsförderung betrieben und nicht tatsächlich ausgewiesen wird, wohin das Geld geht oder woher es kommt. Es ist notwendig – Abgeordneter Wurmitzer schaut schon sehr kritisch, aber ich glaube, Sie werden mir zustimmen –, daß, wenn man auf politischer Ebene meint, daß das erforderlich ist, man das dann klar offenlegt und es nicht erst durch einen Rechnungshofbericht ans Tageslicht kommt.
Meine Damen und Herren! In Anbetracht dieser Tarifgestaltung dürfte auch in diesem Hause nicht mehr das Argument gebraucht werden, daß man nicht einen besonderen Tarif für die erneuerbaren Energieträger in Österreich vorsehen darf. – Das zum einen.
Zum anderen: Ich wollte Sie heute nicht mehr mit einem unselbständigen Entschließungsantrag traktieren, sondern der Abgeordnete Kier und ich haben den Entschließungsantrag, den wir gestern schon als unselbständigen Antrag eingebracht haben, als selbständigen Entschließungsantrag wieder eingebracht. Wir greifen darin neuerlich in genau der gleichen Wortfolge die Empfehlungen des Rechnungshofes auf, daß man im gesamten Bereich der Energieversorgung darauf schauen muß, daß endlich jene Rationalisierungspotentiale, die da sind, genutzt werden.
Wir haben – so wie gestern – als dritten Punkt hinzugefügt, daß es nicht so sein darf, daß, wenn der Energiemarkt in Österreich aufgrund des Beitritts zur Europäischen Union geöffnet wird, dann jene Rationalisierungsmaßnahmen nicht gesetzt werden und das, was an Mindererlösen, wie ich sie Ihnen hier aufgezählt habe, entsteht, dann von den privaten Haushalten oder bei den Gewerbetarifen hereingeholt wird.
Wir haben diesen Entschließungantrag als selbständigen eingebracht und möchten ihn auch im Rahmen des Wirtschaftsausschusses behandelt wissen und hoffen, daß Sie dieser Forderung insofern zustimmen, als auch Sie der Meinung sind, daß von den Energieversorgern kostendeckende Tarife in alteingesessenen Wirtschaftsbereichen verlangt werden sollen, daß aber klar sein muß, welche Gruppen welche Kosten verursachen und welche Tarife ihnen aber zuzuordnen sind.
Der Entschließungsantrag ist vor allem deshalb notwendig, weil der Rechnungshof zwar anmerkt, daß die KELAG bemüht ist, seinen Empfehlungen weitestgehend nachzukommen, daß der Gehalts- und freiwillige Sozialaufwand bereits rückläufig ist, daß man ein neues Pensionssystem eingeführt hat, aber auch einmahnt, daß genau diese Rationalisierungsmaßnahmen weiter vorangetrieben werden müssen. Er sagt es auch in seinen Schlußbemerkungen auf Seite 36 im Hinblick auf die Öffnung des Energiemarktes.