Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 147

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf in dritter Lesung sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Verzetnitsch, Dr. Feurstein und Genossen betreffend Sonn- und Feiertagsarbeit.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Entschließungsantrag ist mehrheitlich angenommen. (E 46.)

Wir stimmen jetzt ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Haller und Genossen betreffend Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitflexibilisierung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Haller und Genossen betreffend praxisgerechte Begrenzung von Nebeneinkommen bei Karenzgeldbezug.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Entschließungsantrag ist abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Karenzgeldgesetz erlassen und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Karenzurlaubszuschußgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 623 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kier und Genossen sowie ein Zusatzantrag der Abgeordneten Haller und Genossen vor.

Weiters liegen Verlangen der Abgeordneten Öllinger und Mag. Haupt auf getrennte Abstimmung hinsichtlich Artikel 1 § 2 Abs. 1 sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Mag. Haupt betreffend Artikel 1 § 3 Abs. 4 Z 2 vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungs- und Zusatzanträgen und den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile – und zwar entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes – und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 § 2 Abs. 1 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Kier und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 § 2 Abs. 2 Z 1, 5 und 6 eingebracht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 § 2 Abs. 2 Z 1, 5 und 6 in der Fassung des Ausschußberichtes.


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