Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 70. Sitzung / Seite 139

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Diese hervorragende Position muß Österreich absichern und weiter ausbauen. Dazu ist es aber notwendig, ein umfassendes Gesamtpaket zu schnüren. Auf isolierte Einzelmaßnahmen, die zweifellos mehr Kosten verursachen als sie an Nutzen bringen, wollen und können wir uns nicht einlassen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

18.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Debattenbeitrag wird sich mit dem Entschließungsantrag betreffend Solaranlagen für öffentliche Bauten beschäftigen.

Die Solarenergie ist sicherlich ein nicht unwesentlicher Sektor des Kreises der erneuerbaren Energieträger. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann Ihnen versichern, daß wir Freiheitlichen für den Einsatz dieser Energieträger sind, und wir treten, wie ich meine, für alle sinnvollen Maßnahmen ein, die eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieaufkommen bewirken. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dies erfolgt aus vielerlei Gründen. Ich führe nur einige an: das Toronto-Ziel, oft hier in diesem Hause genannt, die CO2-Problematik, die Reduktion der Auslandsabhängigkeit von Öl- und Gaslieferungen, das Unbehagen, das so manche von uns bei Einkäufen von im Ausland produzierter elektrischer Energie aus Kernkraftwerken empfinden, die Schaffung von Arbeitsplätzen durch den Bau und den Einsatz von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hat zum Inhalt, daß 1 Prozent der Baukosten für den Bau von Solaranlagen verwendet werden soll. Es ist dies ein Entschließungsantrag, der im wesentlichen eine Vorbildwirkung im Bereich der Nutzung der Sonnenenergie erzeugen soll. Welche Bereiche dieser öffentlichen Bauten sind in diesem Antrag gemeint? – Zumindest ich lese heraus: kurz gesagt, alle. Das heißt, der Hochbau gleichermaßen wie der Tiefbau. Ich frage mich, ob es Sinn macht, wenn Sie ein Straßenstück bauen, eine Solaranlage in der Größenordnung von 1 Prozent der Bausumme zu errichten. Ich glaube, daß dies nicht der Fall ist.

Oder: Es ist davon betroffen der Neu-, der Um- und auch der Zubau. Nehmen Sie kleine Investitionssummen an, nehmen Sie eine Bausumme von 3 Millionen Schilling an, dann bedeutet das, Sie errichten – wenn dieser Entschließungsantrag umgesetzt werden soll – eine Solaranlage um 30 000 S.

Zu den öffentlichen geförderten Bauten, die ebenfalls von diesem Entschließungsantrag betroffen sind: Ich lasse Sie zum Beispiel eine Asphaltstockbahn errichten, und hiefür bauen wir in der Größenordnung von 1 Prozent der Baukosten eine Solaranlage. – Ich denke, dies kann es wohl nicht sein!

Es ist in dem Antrag auch kein mögliches Mitziehen dieser nicht dem Objekt zuzuordnenden Investitionen für Solaranlagen enthalten.

Wir Freiheitlichen vertreten den Standpunkt, daß der Entschließungsantrag in sich nicht schlüssig ist, daß er nicht vernünftig umsetzbar ist, Steuermittel kostet und wahrscheinlich die – davon gehe ich aus – gut gemeinte, diesem Antrag zugrunde liegende Zielsetzung nicht erreicht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich noch kurz auf die Ausführungen des Kollegen Kopf eingehe, der den Ansatz beziehungsweise den Grundgedanken – so hat er es formuliert – dieses Entschließungsantrags durchaus positiv gesehen hat. Aber – und dann kam das Aber – er meinte, er könne sich nicht vorstellen, daß bei einem öffentlichen Bau eine Bindung in Höhe von 1 Prozent der Bausumme erfolgen soll. Er fragte: Wohin würde das führen, würde man mehrere derartige Dinge hintereinander stoppeln?


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