Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 34

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Abgeordneter Peter Schieder (fortsetzend): Herr Präsident! Ich wollte hier nicht auch noch eine Entwicklungshilfe im Zählen geben. Ich habe gesagt, er soll einen Finger nehmen und herunterzählen: erste, zweite, dritte, vierte Zeile. (Abg. Wabl: Ich habe nur zehn Finger!) Dazu brauche ich nicht mehr Finger. Da zähle ich mit einem Finger: eins, zwei, drei. Das wird ihm doch möglich sein, das lernt man heutzutage. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Wabl! Damit ist das aufgeklärt, daß Sie auch mit einer Hand bis elf zählen können. (Heiterkeit. – Abg. Wabl: Ich kann nur bis zehn zählen!)

Jetzt ist wieder Abgeordneter Schieder am Wort.

Abgeordneter Peter Schieder (fortsetzend): Aber natürlich, wenn da schon die Probleme beginnen, dann sieht man wahrscheinlich auch nicht, was wirklich alles in einer Regierungsvorlage enthalten ist.

Zu den Debatten, die hier noch zur Frage Hauptausschuß geführt worden sind: Ich sage es noch einmal, wie es ist. Bei der tatsächlichen Entsendung macht es die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates. Also für die wirklichen Aktionen, bei denen auch Einheiten eingesetzt werden et cetera, ist es klargestellt: Es kann – so wie bisher – nur im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß geschehen. Für gewisse andere Dinge ist auch eine abgestufte Zustimmung oder Information des Hauptausschusses vorgesehen.

Ich hätte es auch für möglich gehalten, es in all diesen Fällen dem Hauptausschuß zu geben, nicht abzuwarten, Herr Minister, wie der Hauptausschuß entscheidet, sondern ihm nur auch die Information zuzustellen. Das wird so vielen Stellen im Heer und außerhalb des Heeres mitgeteilt, da wäre Ihnen, glaube ich, kein Stein aus der Krone gefallen, wenn Sie es auch dem Hauptausschuß gesagt hätten. Aber wir nehmen zur Kenntnis: Sie haben die Sorge, daß das verlangsamt. Vielleicht können wir bei einer passenden Gelegenheit noch einmal darüber reden.

Umgekehrt haben wir – ich sage es gleich offen – einen Wunsch von Ihnen blockiert. Sie wollten, wie uns ausgerichtet wurde, am Schluß in den Verhandlungen die Frage der Freiwilligkeit noch dahin gehend ändern, daß es leichter gemacht wird. Sie wollten – nicht bei Präsenzdienern, sondern bei Angehörigen des Bundesheeres –, daß sich jemand nur einmal in seinem Leben freiwillig für so etwas melden muß und der dann aufgrund der einmaligen freiwilligen Meldung immer quasi verpflichtend herangezogen werden kann.

Das ist ein Vorschlag, den man in der Zukunft, wenn alles auf dem Tisch liegt, vielleicht wirklich ernsthaft beraten muß, weil ja ein Zustand kommen kann, daß man keine Leute für so etwas findet oder wo es sehr schwierig wird. Nur glauben wir, daß eine so wesentliche Frage, wenn es sich um eine Regierungsvorlage handelt, an der das betreffende Ministerium federführend oder unter anderen federführend mitgewirkt hat, nicht erst am Schluß der Ausschußberatungen eingebracht werden kann, sondern daß das mit ausgesendet, mit begutachtet gehört. Da sind dienstrechtliche und andere Dinge davon betroffen, und die sollten alle in Ruhe beraten werden.

Also dieses Nein von uns zu dieser Quasifreiwilligkeit, die zu einer Zwangsverpflichtung führt, ist kein Nein für immer, sondern wir wollen diese Materie nur in Ruhe besprechen, sobald die Unterlagen mit allen Folgen auf dem Tisch liegen. Dann kann man sicher in Ruhe darüber sprechen, denn wir verschließen uns nicht der Tatsache, daß es auch dienstliche Notwendigkeiten geben kann, so etwas eines Tages zu machen. Für Präsenzdiener darf das allerdings nie gelten, sondern es ist klar, daß hier jedesmal eine schriftliche, freiwillige Erklärung erfolgen muß; bei minderjährigen Präsenzdienern auch die der Erziehungsberechtigten.

Eine weitere Änderung, die gefunden wurde, betrifft das Kriegsmaterial. Die Idee ist an sich richtig. Wir haben in Österreich ein Gesetz, das die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial unter bestimmten Bedingungen verbietet beziehungsweise an bestimmte Bewilligungen bindet. Soldaten, Polizisten oder Gendarmen fahren diese Einsätze natürlich bewaffnet. Ich möchte es so formulieren: Es wäre tatsächlich unsinnig, zu sagen, in jedem dieser Fälle müßte es eigentlich ein Verfahren nach dem Kriegsmaterialgesetz geben.


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