Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 143

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Damit ist die erste tatsächliche Berichtigung beendet.

Ich stelle jetzt 2 Minuten für die zweite tatsächliche Berichtigung ein. – Bitte.

17.45

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Abgeordneter Feuerstein hat hier behauptet – und sich darüber äußerst enttäuscht gezeigt –, ich hätte bei meiner persönlichen Berichtigung behauptet, die Abgeordneten aus dem Westen Österreichs würden eine Entfernungszulage erhalten. – Das ist unrichtig! Ich habe hier gesagt, daß nicht alle Privilegien abgeschafft wurden, da die Abgeordneten zum Europäischen Parlament genauso wie die Nationalratsabgeordneten einen Grundbetrag von 6 000 S erhalten, gleichzeitig aber ein Mehrfaches dessen auch aus dem Europäischen Parlament beziehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.46

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Damit sind die Wortmeldungen zu den tatsächlichen Berichtigungen erledigt.

Ich bitte jetzt die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen. Wir kommen zu einem etwas längeren Abstimmungsvorgang. Wir stimmen über jeden Ausschußantrag getrennt ab.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 687 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen drei Abänderungsanträge, einen Zusatzantrag sowie das Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Schmidt, Wabl und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Wabl und Genossen drei Abänderungsanträge eingebracht sowie ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen haben einen Abänderungsantrag beziehungsweise Zusatzantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Haider und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Schließlich liegt das Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung hinsichtlich des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes beziehungsweise in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen vor.

Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen, Zusatzanträgen, dem Verlangen auf getrennte Abstimmung beziehungsweise dem Verlangen auf namentliche Abstimmung betroffenen Teile – entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 des Geschäftsordnungsgesetzes die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Wabl und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend den Ausgangsbetrag in Artikel 1 § 1 Abs. 1 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Abänderungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist daher abgelehnt.


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