Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 27

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Die Regierungsvorlage hat sich auf öffentliche Datensammlungen beschränkt, zumal sich damals keine allgemein befriedigende Abgrenzung jener privaten Daten abzeichnete, die für einen automationsunterstützten Abgleich in Betracht kommen. Nunmehr hat das Bundesministerium für Inneres einen diesbezüglichen Vorschlag vorgelegt, der eine geeignete Grundlage für die weiteren Gespräche und für die Entscheidung des Hohen Hauses zu sein scheint.

Was die von Ihnen, Herr Abgeordneter, angesprochenen, an Europol weiterzuleitenden Daten anlangt, darf ich, ohne dem hierfür federführend zuständigen Innenminister vorgreifen zu wollen, feststellen, daß wir davon ausgehen, daß österreichische Daten an Europol nicht zu einem Zweck übermittelt werden dürfen, für den sie nicht auch innerstaatlich verwendet werden dürften. Folglich soll Europol die polizeiliche Effizienz auf europäischer Ebene gewährleisten, jedoch hinsichtlich der österreichischen Daten nur unter den Kautelen des österreichischen Rechts. Sicherlich wird diese Problematik bei der noch auf uns zukommenden Europol-Ratifizierungsdebatte detailliert behandelt werden können.

Die Erörterungen in letzter Zeit über den Einsatz der neuen Ermittlungsmethoden zwischen und mit den Regierungsparteien haben meiner Beurteilung nach zu bemerkenswerten neuen Vorschlägen für weiter differenzierte und verbesserte Einzelregelungen sowie für einen erweiterten Rechtsschutz geführt. Schon die Regierungsvorlage hat – wie Ihnen aus dem im Oktober 1996 im Hohen Haus abgehaltenen Expertenhearing bekannt ist – auch im Ausland Beachtung und eine positive Fachbeurteilung gefunden. Es ist für mich daher keine Frage, daß dieses Urteil noch in verstärktem Maß für die überarbeiteten Regelungsvorschläge Geltung beanspruchen kann, die ich in den nächsten Tagen den Justizsprechern aller fünf Fraktionen des Hohen Hauses – rechtzeitig vor dem für den 19. Juni 1997 in Aussicht genommenen Gespräch im Justizministerium – übermitteln werde.

Meine Damen und Herren! Der Justizminister muß auf die besondere rechtspolitische Sensibilität der Materie nicht erst aufmerksam gemacht werden. Die hohe – auch psychologische und symbolische – Bedeutung der zur Entscheidung anstehenden legislativen Fragen war uns von Anfang an bewußt. Zugleich bin ich aber der festen Überzeugung, daß auch in heiklen und schwierigen Fragen wie diesen eine sachliche Diskussion und ausgewogene Lösung möglich sind.

Gerade auch jene beiden Strafverfahren, die Sie illustrativ in Ihrem Verlangen zur Durchführung dieser Aktuellen Stunde angesprochen haben, können als Argument angeführt werden, den Strafverfolgungsbehörden adäquate, zeitgemäße Mittel und Instrumentarien in die Hand zu geben. Sie geben auch keinerlei Anlaß zur Annahme oder Befürchtung, daß sich die Justizbehörden über den gesetzlichen Rahmen und die gesetzlichen Vorgaben hinweggesetzt hätten. Es besteht daher keine Veranlassung, diesen Behörden zu unterstellen, daß sie in Hinkunft ihre Befugnisse überschreiten oder gar mißbrauchen würden. Die von Ihnen angeführten Verfahren sind geradezu ein klarer Beleg dafür, daß die Justizbehörden eben nicht, wie dies in der Diskussion um Rasterfahndung und Lauschangriff oft behauptet wurde, willfährig Wünsche der Sicherheitsbehörden ungeprüft übernehmen, sondern sowohl Staatsanwaltschaften als auch Gerichte sehr wohl autonom und unabhängig prüfen und eigenständig rechtlich bewerten. Wenn es dabei in Einzelfällen aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung zu unterschiedlichen Sichtweisen kommt, tut das der grundsätzlich guten Zusammenarbeit zwischen Innen- und Justizressort auf allen Ebenen keinen Abbruch.

Lassen Sie mich angesichts der erkennbaren Zwischentöne bei der Formulierung des Themas der heutigen Aktuellen Stunde noch einiges hinzufügen: Auch die Justiz unterliegt wie alle öffentlichen Einrichtungen in der Demokratie selbstverständlich der öffentlichen Kontrolle und gegebenenfalls auch Kritik. (Beifall bei der ÖVP.) In ihrer Selbstdarstellung nach außen mag es einzelnen ihrer Vertreter gelegentlich an Professionalität mangeln. (Abg. Dr. Khol: Da haben Sie recht!) Wir sollten aber gemeinsam versuchen, die Arbeit wichtiger Institutionen dieser Republik nicht nach den Zuspitzungen medialer Optik zu beurteilen, die alles andere als frei von Mißverständnissen, Überzeichnungen und Verzerrungen sind.


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