Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 269

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vorläufig letzte Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. – Bitte.

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Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits vom Abgeordneten Höchtl angekündigt, werde ich einen Abänderungsantrag einbringen, der offensichtlich antizyklischen Charakter hat: Da die Bundesregierung vorhat, die Gebühren zu erhöhen, setzen wir einen echten Schritt der Demokratisierung, indem wir Eingaben an die parlamentarischen Organe gebührenfrei stellen wollen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Dr. Höchtl betreffend die Regierungsvorlage über ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz und das Gebührengesetz geändert werden (680 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage 680 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes (747 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Dem Artikel II wird folgender Artikel III angefügt:

Dem § 14 TP 6 Abs. 5 Z 20 ist folgende Z 21 anzufügen:

"21. Eingaben an die parlamentarischen Organe und Einrichtungen (die Präsidenten des Nationalrates, die Präsidenten des Bundesrates, die parlamentarischen Ausschüsse, die Ausschußobmänner sowie die Parlamentsdirektion)."

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun zur Frage des Glücksspielmonopolgesetzes: Ich nehme die kritischen Einwände, die von der Opposition gekommen sind, ernst. Ich meine, daß wir uns, nachdem wir zahlreiche Begutachtungen zu dieser Novelle aus den unterschiedlichsten Bereichen bekommen haben, in der Frage des Glücksspielmonopolgesetzes grundsätzlich etwas überlegen müssen.

Man kann unterschiedliche Auffassungen dazu haben: Viele Menschen sind der Meinung, daß Glücksspiel an und für sich etwas Unmoralisches oder Gefährliches ist, andere haben dazu ein anderes Verhältnis. Sicherlich können jedoch negative externe Effekte davon ausgehen. Daher meine ich, daß es eine allgemeine Zielsetzung ist, daß ein möglichst großer Teil des Glücksspieles, wenn es schon Glücksspiele in einer Gesellschaft gibt, auf legaler Basis durchgeführt und damit auch der illegale Bereich einzuschränken versucht wird. (Abg. Mag. Stadler: Sie tun so, als ob das eine Krankheit wäre!) Nein! Überhaupt nicht! Ich habe ein völlig entspanntes Verhältnis dazu.

Ich bin aber der Meinung, daß man das Ganze einer ordnungsgemäßen Regelung unterziehen soll. Wir bemerken, daß sich der Markt auf diesem Sektor irrsinnig dynamisch entwickelt, auch aufgrund neuer technologischer Methoden. Wir sehen auch, daß offensichtlich mehrere Anbieter auf den Markt drängen. Es ist auch eine Reihe höchstgerichtlicher Entscheidungen in dieser Frage anhängig. Ich glaube, daß es nicht gut ist, wenn wir nun alle drei oder vier Monate auf Basis etwaiger Entscheidungen dazu veranlaßt werden, hier im Nationalrat immer wieder erneut eine Novelle zu diesem Bereich zu beschließen. Daher meine ich, daß der Zeitpunkt gekommen ist, das Glücksspielmonopolgesetz nach bestimmten Grundlinien insgesamt neu zu ordnen. Wir sollten uns mit dieser Problematik auseinandersetzen und das Relevante in den Vordergrund stellen: daß es überall geregelte Zugangsbedingungen gibt, daß es relativ harte Überprüfungen


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