Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 271

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Gesetzentwurf ist mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer für diesen Gesetzentwurf in dritter Lesung ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen worden.

19. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (670 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert wird (750 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zu Punkt 19 der Tagesordnung.

Auf eine schriftliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Haidlmayr. Frau Abgeordnete, da Ihnen nur mehr eine kurze Redezeit zur Verfügung steht, komme ich Ihrem Wunsch gerne nach, und Sie können Ihre Wortmeldung von Ihrem Sitzplatz aus abgeben. – Bitte, Sie sind am Wort.

0.51

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist in unserem Interesse, daß die Deckungssumme von 12 auf 15 Millionen Schilling erhöht wird. Ich möchte aber – das ist mir ganz besonders wichtig – darauf hinweisen, daß diese Regelung in der Haftpflichtversicherung, wie sie jetzt angestrebt wird, keine Dauerlösung sein kann. Vielmehr muß endlich davon ausgegangen werden, daß Autofahrer für Schäden, die sie verursacht haben, auch aufzukommen haben, und zwar unbegrenzt. Es soll nicht ab einem gewissen Betrag – und seien es jetzt auch 15 Millionen Schilling – der Staat zu haften haben, sondern im Einzelfall jene Person, die schuld ist.

Meine Damen und Herren! In Österreich erleiden im Jahr zirka 26 000 Kinder unter 15 Jahren durch Verkehrsunfälle Dauerschäden beziehungsweise Schäden, die längere Heilungsprozesse verursachen. Das kostet das Gesundheitswesen und das Sozialwesen sehr viel Geld. Für diese langfristigen Kosten reicht eine Deckungssumme von 15 Millionen Schilling niemals aus. (Zwischenruf des Abg. Murauer. ) Wir Grünen plädieren dafür, daß es in Zukunft eine Regelung geben soll, mit der sichergestellt wird, daß alle Kosten, die aufgrund eines Verkehrsunfalles verursacht werden, nur mehr über die Haftpflichtversicherung bezahlt werden müssen und es keinen Regreßanspruch mehr seitens der Sozialversicherungen geben darf. Es soll die Haftpflichtversicherung allein für diese Schäden aufkommen.

Ich meine, Herr Finanzminister, es kann nur in Ihrem Interesse sein, wenn es endlich zur Kostenwahrheit kommt und endlich der Verursacher die Kosten zu tragen hat. Denn auf diese Weise wird es in Zukunft möglich sein, die Kosten im Behindertenbereich, im Sozialbereich und im Gesundheitswesen nach unten zu drücken. Ich glaube, das kann nur im Interesse aller Menschen sein! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

0.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine weitere Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort des Berichterstatters findet auch nicht statt.


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