Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 82

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sonst große Probleme bekommen hätten, den Lehrbetrieb aufrechterhalten und garantieren können.

Lassen Sie mich nun doch noch auf den Entschließungsantrag von Kollegen Lukesch und mir eingehen, der den Auftrag enthält, innerhalb von drei Jahren ein neues Dienstrecht auszuarbeiten. Es hat schon erste Protestschreiben gegeben, in denen gefragt wird: Warum wollen die Abgeordneten etwas, das wir ausgehandelt haben, völlig neu gestalten?

Sehen Sie sich im BDG die für die Hochschullehrer maßgeblichen Regelungen über eine lange Reihe von Nebengebühren an, die von der Einstufung abhängig sind, nämlich Überstundenvergütung, Pauschalvergütung für einen verlängerten Dienstplan, Sonn- und Feiertagsvergütung, Journaldienstzulage, Bereitschaftsentschädigung, Mehrleistungszulage, Belohnung, Erschwerniszulage, Gefahrenzulage, Aufwandsentschädigung, Fehlgeldentschädigung und so weiter – ich will Ihnen das Verlesen der vollständigen Liste aus Zeitgründen ersparen. Es gibt aber nicht nur das BDG, sondern auch das VBG, das Pensionsrecht, das Gehaltsgesetz und eine Reihe anderer Gesetze, Verordnungen und Erlässe, die dabei zum Tragen kommen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine solche Situation ist für den Dienstnehmer am allerwenigsten erfreulich. Denn der Dienstgeber verfügt über Experten, das wissen wir, ausgezeichnete Experten, die sich mit dem Dienstrecht beschäftigen und darin auskennen. Der einzelne Beamte aber sieht sich einer sehr unübersichtlichen Fülle von Regelungen gegenüber. Deshalb wäre es meiner Ansicht nach gut für die Universitäten, in dieser Hinsicht einen Schritt weiterzukommen.

Abschließend möchte ich fünf Punkte nennen, von denen meine Fraktion glaubt, daß sie im neuen Dienstrecht Niederschlag finden sollten.

Erstens geht es um die Qualität in Lehre und Forschung. Sie ist für unsere Universitäten am allerwichtigsten. Maßnahmen zur Förderung der Qualität betreffen die Weiterbildung, die Förderung des "wissenschaftlichen Nachwuchses" – wie es so schön heißt – und die Vorkehrungen zur Überprüfung der Qualität. Letzteres geschieht im Zusammenhang mit dem UOG im Rahmen der Evaluierung, hat aber noch keinen Eingang ins Dienstrecht gefunden.

Zweitens müssen Frauen bessere und faire Bedingungen an den Universitäten vorfinden. Das ist eine entscheidende Voraussetzung für wissenschaftliche Karrieren. Aus der Statistik wissen wir Bescheid darüber, daß Frauen aus verschiedenen Gründen immer noch benachteiligt sind. Dem können wir im Dienstrecht gegensteuern.

Das dritte ist die Mobilität: Mobilität in regionaler Hinsicht und interdisziplinäre Mobilität zwischen den Tätigkeiten in der Verwaltung sowie in Lehre und Forschung, aber auch in außeruniversitären Einrichtungen. Es geht darum, den Wechsel zwischen den verschiedenen Bereichen sowie auch die Rückkehr in den Bereich einer früheren Tätigkeit zu erleichtern.

Viertens geht es um die Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Verantwortung für das, was gelehrt und wonach geforscht wird, einschließlich einer ethischen Verantwortung. Besonders in einer Zeit, in der die Forschungslandschaft umgestaltet wird und mehr Auftragsforschung ermöglicht werden soll, ist das eine wichtige Forderung. Der Wissenschafter und die Wissenschafterin dürfen in ihrer ethischen Verantwortung nicht allein gelassen werden.

Das fünfte ist die Balance zwischen Sicherheit und Risiko. Auch für die Wissenschaft gilt, daß die Orientierung nicht allein in Richtung Sicherheit erfolgen kann. Mobilität eröffnet für wissenschaftliche Karrieren Chancen, trägt allerdings auch Risken in sich.

Abschließend möchte ich eine Feststellung treffen und meinen Dank aussprechen. Durch das UOG 1993 und dessen Umsetzung, das Universitäts-Studiengesetz, sowie die Budgetsanierung wurden hohe Anforderungen an die Universitäten gestellt und an alle, die dort tätig sind, vom Rektor bis hin zum Hausmeister und Elektriker. Sie alle sind im Zuge dieser Umstrukturierung stark beansprucht worden. Es bedarf hoher Motivation, um damit zurechtzukommen. Deshalb möchte ich auch von dieser Stelle aus festhalten, daß an unseren Universitäten hervorragende


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite