Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 91

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Jedenfalls meine ich, daß diese Grundrechtsbedenken abzuwägen sind, und zwar mit der letzten Fassung der Vorlage, Herr Kollege Fuhrmann. Sie haben jetzt aufgezählt, wann wir welche Ausschüsse gehabt haben, das ist schon richtig, nur: Die heute zu beschließende Fassung ist keiner so ausführlichen Beratung mehr unterzogen worden. Sie haben recht, wenn Sie sagen, es ist das Ergebnis, aber mit diesem Ergebnis sind viele Experten nicht zufrieden.

Das heißt, zu diesem Ergebnis sollten wir eine Nachdenkphase einlegen. Ich glaube, daß das auch im Interesse jener sein sollte, die sich für diese Ermittlungsmaßnahmen aussprechen. Denn daß das ein massiver Grundrechtseingriff ist, wird ja von niemandem bestritten, nicht einmal vom Kollege Kiss – und das heißt etwas.

Es ist wesentlich, daß die Bevölkerung die Sicherheit hat, daß die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, wenn sie eine solche Entscheidung treffen, das nicht aus parteitaktischen Überlegungen heraus machen, sondern aus sachlich abgewogenen.

Das, was Sie gestern in der Nacht geliefert haben, kann der Bevölkerung nicht das Gefühl geben, daß sachgemäße Überlegungen zu einem Gesetzesbeschluß führen. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Denn wenn es Abgeordnete der ÖVP gibt, die vorher sagen, sie seien aus Überzeugung für eine 0,5 Promille-Grenze – und dann aus Ärger über den Koalitionspartner diese Position nicht mehr vertreten, dann kann niemand in diesem Lande mehr glauben, daß Entscheidungen nach Überzeugungen gefällt werden, sondern dann muß der Eindruck entstehen – ich glaube, daß dieser richtig ist –, daß einzig parteitaktische Überlegungen zu einem Beschluß führen. Das halte ich im Zusammenhang mit Grundrechten für eine gefährliche Botschaft an die Bevölkerung. Das ist der Grund, warum ich sage: Es kann jetzt nicht der richtige Zeitpunkt sein, eine solche Vorlage zu beschließen – auch nicht in Ihrem Interesse! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Ich möchte aber auf die Sache selbst eingehen, auf das Hauptargument, das immer vorgebracht wird, nämlich daß diese Instrumente dringend notwendig sind, um die Kriminalität effizient bekämpfen zu können. Ich hoffe, Sie werden nicht wieder von diesem Rednerpult aus das unsinnigste und – ich sage es jetzt – primitivste Argument verwenden und sagen: Diejenigen, die gegen die Ermittlungsmethoden sind, haben kein Interesse an der Verbrechensbekämpfung! – Das ist ein Niveau, das nicht bis an dieses Rednerpult dringen sollte. (Abg. Kiss: Aber umgekehrt unterstellen Sie, Frau Kollegin Schmidt, daß diejenigen, die dafür sind, gegen den Grundrechtsschutz auftreten!)

Ich denke nur, daß man bei einer solchen Feststellung auch die Beweise auf den Tisch legen sollte. Niemand von Ihnen war bisher in der Lage dazu, weil das nämlich nichts weiter als eine Einschätzungsfrage ist. Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Hoffnung daran zu knüpfen, daß diese Ermittlungsmethoden effizienter zur Verbrechensbekämpfung beitragen werden. Das mag schon sein, daß Sie sich das redlich erhoffen, nur den Beweis sind Sie alle schuldig geblieben. Den Beweis hat noch niemand erbracht, auch nicht in jenen Ländern, in denen diese Ermittlungsmethoden bereits in Kraft sind. Daher ist das für mich ein Argument, das man zwar für die Einschätzung durchaus einbringen kann, aber nicht als Beweis.

Kollegin Fekter! Sie kommen mit den Argumenten, was jetzt noch alles bekämpft werden könnte, und nennen das Beispiel Autodiebstahl, man könne doch ein Auto hinstellen ... (Abg. Dr. Fekter: Nein! Nein!) – Lassen Sie mich ausreden, dann brauchen Sie nicht nein zu sagen. (Abg. Dr. Fekter: Mafiose Autoschieberbanden habe ich gesagt!) Das ist auch Autodiebstahl, Autodiebstahl, über den man dann vielleicht auch zu Autoschieberbanden kommt. (Abg. Dr. Fekter: Ich habe von Netzwerken gesprochen, nicht von "kleinen" Autodieben! "Kleine" Autodiebe können wir anders erwischen! Dazu brauchen wir den Lauschangriff nicht!)

Das heißt, Sie haben davon gesprochen, man könne ein Auto hinstellen, es sozusagen als Provokation verwanzen, sodaß jemand hinkommt, sich hineinsetzt und uns dann mittels dieses Lauschangriffes zu den Tätern führt.


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