Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 140

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Wir stimmen jetzt ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Prinzhorn und Genossen betreffend Übertragung der der OeKB übertragenen Aufgaben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen weiters ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schreiner und Genossen betreffend Novellierung des Sparkassengesetzes hinsichtlich Haftungsverzicht oder Haftungsentgelt.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2311/AB

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen mit der Ordnungszahl 2311/AB.

Die Anfragebeantwortung ist im Saal verteilt worden. Eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt sich.

Bevor wir in die Debatte eingehen, erinnere ich Sie an die Redezeitenregelungen der Geschäftsordnung: Kein Redner soll länger als 5 Minuten reden. Der Erstredner hat für die Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Stellungnahmen der Mitglieder der Bundesregierung sowie der Staatssekretäre sollen 10 Minuten ebenfalls nicht überschreiten.

Als erstem Redner erteile ich dem Antragsteller, Herrn Abgeordneten Mag. Barmüller, das Wort. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

17.19

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Diese Besprechung einer Anfragebeantwortung geht auf eine Diskussion zurück, die wir im Rechnungshofausschuß geführt haben, und zwar konkret im Juni und Juli 1996 betreffend den Tätigkeitsbericht für das Verwaltungsjahr 1994.

Dabei ging es um die WohnungsanlagengesmbH in Linz, die an ihren Eigentümer – Eigentümer ist zu 100 Prozent die Republik Österreich – in der Zeit von 1988 bis 1994 rund 103 Millionen Schilling mehr ausgeschüttet hat, als sie nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz ausschütten hätte dürfen.

Es geht also darum, daß in sage und schreibe sechs Jahren – und das ist nur ein Fall, der in der Anfrage besprochen wird – 103 Millionen Schilling dem gemeinnützigen Wohnbau entzogen worden und offenbar ins Bundesbudget geflossen sind, um dort jedenfalls nicht dem gemeinnützigen Wohnbau, sondern anderen Dingen zu dienen, zum Beispiel der Budgetsanierung.

Dieser definitiv illegale Zustand hat auch während der Beratungen über diesen Bericht hier im Plenum kurz vor der Sommerpause des Jahres 1996 noch angedauert. Das ist insbesondere deshalb problematisch, weil es bereits im Jahr 1993 einen Bescheid des Landes Oberösterreich gegeben hat, der die Rückforderung dieser Beträge zum Inhalt hatte. Dieser Bescheid ist dann zwar vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden, aber nur wegen formaler Fehler, nicht wegen der inhaltlichen Ausführungen. Das ist auch klar gesagt worden.

Im Verwaltungsgerichtshoferkenntnis sind die inhaltlichen Ausführungen des Bescheides bestätigt worden, und dennoch, meine Damen und Herren, hat es von seiten der Republik Österreich – konkret von seiten des damaligen Finanzministers Klima – keine Reaktion gegeben. Die Gelder sind nicht an die gemeinnützige Wohnbaugesellschaft zurückgeflossen, sie blieben also weiterhin dem gemeinnützigen Wohnbau entzogen. Während dieser Debatte hier im Hause haben die Liberalen auch einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir die Bundes


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