Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 168

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Schlögl hat heute in seiner ersten Wortmeldung gesagt, daß die Einführung der neuen Fahndungsmethoden der Bekämpfung der Schwerkriminalität – davon war immer wieder die Rede – dienen solle, daß dies der Zweck sei. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wer diese Argumentation verwendet, dem würde ich ja beipflichten, wenn es auch so drinstünde, aber die Regierungsvorlage knüpft ja nicht an dem Erfordernis der Schwerkriminalität zur Anwendung dieser Methoden an, sondern diese Methoden des Lauschangriffes und des Spähangriffes können auch schon bei Kleinkriminalität angewendet werden. Darum geht es doch, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Betreffend Spähangriff ein Beispiel: Wenn sich Herr Kollege Koppler – ich nenne ihn, weil er sich gerade in meinem Gesichtsfeld befindet – heute mit einem Informanten im Café Landtmann trifft und es zu einer Videoüberwachung kommt (Abg. Koppler: Such dir einen von der freiheitlichen Fraktion aus!), so kann die Aufzeichnung dieses Gespräches und dieses Bildes zur Aufklärung "einer strafbaren Handlung" dienen. Herr Kollege Koppler, ich nehme an, Sie als Politiker kennen nicht alle Personen, mit denen Sie in Kontakt treten, denn sonst wären Sie kein Politiker. Ich nehme an, wenn jemand mit Ihnen in Kontakt treten will, wenn jemand sich an Sie wendet, dann werden Sie sich mit ihm treffen. Sie wissen ja nicht im vorhinein, wer das ist. Aber genau darum geht es, Herr Kollege Koppler. Es geht nicht um die Aufklärung von Schwerkriminalität, sondern um die "Aufklärung einer strafbaren Handlung", somit um die Aufklärung jeder strafbaren Handlung. Das ist das der eine Punkt. (Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. )

Der zweite Punkt ist, daß der Lauschangriff mit Zustimmung der überwachten Person bei allen Gesprächen, die diese Person führt, zulässig zur Aufklärung eines Verbrechens mit Strafdrohung über drei Jahre ist. Auch da ist keine Rede von Schwerkriminalität!

Meine Damen und Herren! Räumen wir doch auf mit der Legendenbildung, daß der Lauschangriff nur bei Schwerkriminalität eingeführt wird! Da wäre ich völlig bei Ihnen, da ginge ich völlig d’accord mit Ihnen. In diesem Fall würde ich für den großen Lauschangriff stimmen, weil ich meine, daß es eine Interessenabwägung geben muß: auf der einen Seite das Sicherheitsbedürfnis, das Bedürfnis nach Aufklärung strafbarer Handlungen, auf der anderen Seite das Bedürfnis der Bevölkerung nach Privatheit, nach Intimität, nach Vertrautheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir aber den Lauschangriff auch bei leichtester Kriminalität einführen, dann setzen wir – darüber sollten wir uns alle im klaren sein – den Begriff "Gespräch unter vier Augen" außer Kraft. Denn ein Gespräch unter vier Augen wird es dann nur mehr im Beichtstuhl geben und sonst nirgends! Und das sollten wir bedenken. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kukacka: Das geschieht doch nicht!)

Wir Freiheitlichen fordern daher die Einführung des Lauschangriffes nur bei Schwerkriminalität – das ist Gegenstand unseres Abänderungsantrages – und die Einführung lauschfreier Zonen als Patientenschutz, als Klientenschutz, als Vertrauensschutz, wie Präsident Neisser völlig richtig ausgeführt hat. Anders wäre es eine Umgehung der Verschwiegenheitspflicht dieser Vertrauensberufe.

Der dritte Punkt, der Rechtsschutzbeauftragte, das ist ein sogenanntes Feigenblatt. Herr Kollege Khol! Als Verfassungsrechtler können Sie mir da wohl nur recht geben. (Abg. Dr. Khol: Aufpassen!) Sie kennen das Prinzip der Gewaltenteilung; Sie haben sich wissenschaftlich damit befaßt. Bitte, was ist denn der Rechtsschutzbeauftragte im Gefüge der Gewaltenteilung? Ist das ein Organ der Verwaltung oder ein Organ der Gerichtsbarkeit? – Er ist nichts davon! Ich garantiere Ihnen: Wenn sich der Verfassungsgerichtshof das erste Mal mit dieser Problematik befassen wird, wird er zu dem Ergebnis kommen, daß der Rechtsschutzbeauftragte ein verfassungswidriges Organ ist. Sie werden das dann zu verantworten haben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Großartig herausgearbeitet! – Abg. Dr. Khol: Krüger weiß natürlich, daß sich der Verfassungsgerichtshof nie damit befassen wird!)

19.30


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