Die meisten von Ihnen, meine Damen und Herren im Hohen Haus, spüren diese Kosten ja nicht. Sie beschließen sehr viele Gesetze und zerbrechen sich zwar den Kopf darüber, wie hoch denn der Verwaltungsaufwand wäre, um dieses oder jenes Gesetz umzusetzen, aber offensichtlich zerbrechen Sie sich nicht oder zu wenig den Kopf darüber, was das am Ende des Tages den Normadressaten kostet. Ich lade Sie herzlich dazu ein: Lesen Sie alle diese Verordnungen durch, lesen Sie diese Gesetzestexte durch, beschäftigen Sie sich ernsthaft damit, dann werden Sie merken, daß das nicht vollziehbares, totes Recht ist!
Der nächste Punkt ist der Bereich der Betriebsärzte: Da wird ja der Hund in der Pfanne verrückt! Es geht um eine Umverteilung von den gewerblichen Betrieben Österreichs hin zur Ärztekammer und zur Ärzteschaft. Da sind zum 1. Jänner 1996 doch tatsächlich Mindesthonorarsätze von 1 610 S in der Stunde ausgemacht worden, das geht dann ein bißchen herunter bis 1 250 S – pro Stunde bitte! –, plus Anfahrtszeit, plus Fahrtkostenvergütungen. Und natürlich hat man per 1. Jänner 1997 diese Sätze wieder angepaßt. Darf es ein bißchen mehr sein? Was darf es denn noch kosten? Der Mindestsatz liegt jetzt schon bei 1 642 S, und ich bin ganz sicher, wenn wir noch ein Jahr warten, wird er die 1 700-S-Grenze erreichen.
Meine Damen und Herren! Damit haben Sie nichts anderes beschlossen, als daß ab dem Jahr 2000, wenn das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in allen Betrieben jeder Größenordnung umgesetzt wird, zusätzliche Arbeitskosten in den Betrieben entstehen und ein jährlicher Abfluß von den Betrieben hin zur Ärzteschaft in der Größenordnung von 1,2 Milliarden Schilling und mehr erfolgt. Und zwar allein in den Betrieben bis 100 Mitarbeiter, von den Großbetrieben rede ich jetzt gar nicht.
Wenn das Ganze nun sinnvoll wäre, wenn die Arbeitsmediziner, die sich uns als Betriebsärzte in den Betrieben anbieten – ich führe schon das dritte Gespräch zu diesem Thema –, wenigstens wüßten, was sie in den Betrieben tun sollen, wenn sie in den Betrieben wenigstens etwas tun dürften, dann wäre das sehr, sehr positiv.
Es ist doch klar, daß ein Arbeitsmediziner uns Unternehmern hilft, den einzelnen Arbeitsplatz im Hinblick auf Evaluierung anzuschauen – was müssen wir ändern, ist der Bildschirm richtig eingestellt, ist der Sessel in der richtigen Position; da gibt es eine Vielzahl von Berufskrankheiten, die wir möglicherweise verhindern könnten –, aber das ist keine Tätigkeit, die Sie für alle Betriebsarten gemeinsam stundenweise regeln können, indem Sie sagen, ein Arbeitsmediziner muß genau 76 Stunden im Jahr eingesetzt werden. Das ist ein Kostenpunkt von 120 000 S – nicht berechnet die Raumkosten, nicht berechnet die Arbeitszeit der Mitarbeiter, die wiederum von dem abgehalten werden, was sie eigentlich tun sollten, nämlich Kundenservice zu bieten, Dienstleistungen anzubieten und nicht nur für die Verwaltung zu arbeiten.
Hier geht es also um ein mittelständisches Unternehmen, das weniger als 100 Mitarbeiter hat und sich Kosten gegenübersieht, die am Anfang bei einer Viertelmillion Schilling liegen werden – wenn man wirklich eine Kostenrechnung erstellen kann und auch bereit ist, diese Kostenrechnung zur Kenntnis zu nehmen – und die auf der anderen Seite jährlich weit über 150 000 S betragen werden.
Wenn dann auf unsere Vorhaltungen eine Sektionschefin des Sozialministeriums aus der Zentralarbeitsinspektion uns schreibt: Was habt ihr denn überhaupt? Das macht doch pro Mitarbeiter ohnehin nur 800 S im Jahr aus!, dann muß ich dieser Dame vorwerfen: Sie weiß einfach nicht, wovon sie redet! Zu sagen, das sind nur 800 S pro Mitarbeiter, ist erstens falsch, und zweitens hat diese Dame nicht verstanden, was Kostendruck in den Betrieben bedeutet. Das ist eine Verhöhnung all derer, die sich mit diesen Gesetzen herumschlagen müssen. Sie hat keine Probleme damit, sie macht das in ihrer Dienstzeit und geht am Freitag um 14 Uhr heim. Wir müssen ein Gesetz umsetzen, das nicht umsetzbar ist in dieser Zeit. Sie zwingen uns zum Gesetzesbruch, Sie zwingen uns dazu, zu sagen: Klagt uns einfach! Sperrt uns schlicht und ergreifend ein, aber wir sind nicht bereit, das umzusetzen. (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Haigermoser. )