Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 125

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oder eine Landesrätin von Ihnen betrifft. Aber wenn ich mir zum Beispiel anschaue, was derzeit auf Regreßebene – hinsichtlich der Beschränkung des laufenden Regresses – in der Steiermark läuft, dann finde ich das nicht wirklich witzig. (Abg. Silhavy: Bei Sozialhilfebeziehern, das war mein Argument!)

Selbstverständlich! Lesen Sie einmal nach, was der zuständige Landesrat in Salzburg gefordert hat: Solange ihm jemand, der Sozialhilfe beantragt, nicht nachweist, daß er seine Kinder bereits auf Unterhalt geklagt hat, braucht er gar nicht mehr zu kommen. Ich meine, das sind archaische Rechtsformen, die wir überwinden sollten.

Ich bin sehr positiv davon berührt, daß wir gemeinsam und mit großer Mehrheit erkannt haben, daß das ein Thema ist, das man in ruhigen, sachlichen Gesprächen in Angriff nehmen muß. Es steht uns wahrscheinlich ein langer Weg bevor, weil die Bundesländer vielleicht plötzlich entdecken werden, daß das im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich vielleicht ein Tauschgeschäft werden kann und daß die Quasi-Bundesstaatsreform plötzlich eine zusätzliche Facette bekommt. Ich will das jetzt aber nicht weiter ausführen.

Das kann also ein dorniger Weg werden. Aber wenn wir diesen Weg nicht beschreiten, dann machen wir, wie ich meine, einen Fehler, weil es notwendig wäre, auf der höchsten Ebene – und das ist in unserem Fall die Republik – jene Vorgehensweisen zu vereinbaren, die dann selbstverständlich auch lokal abgebildet werden. Je näher man etwas wie die Sozialhilfe vor Ort darstellt, desto näher ist man am Problem. Aber je klarer die Rahmenbedingungen sind, desto besser verhütet man gelegentlich vielleicht – vorsichtig ausgedrückt; Sie wissen, was ich meine – ungeschickte Willkür, eine gewisse Unbeholfenheit vor Ort, die aber zu Lasten der Ärmsten geht.

In diesem Sinne werden wir dieser Entschließung, so wie die Mehrheit sie befunden hat, zustimmen. Wir sind der Meinung, es ist immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, wenn auch nicht das, was wir uns gewünscht haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. Er hat das Wort.

18.59

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu diesen fünf Anträgen einige wenige Bemerkungen machen, und zwar zu jedem Antrag jeweils eine oder zwei.

Zunächst einmal meine ich, daß jeder dieser von verschiedenen Oppositionsparteien eingebrachten Anträge evaluiert und diskutiert worden ist. Dort, wo die Möglichkeit bestanden hat, eine Weiterentwicklung vorzusehen, ist diese ergriffen worden.

Zum Antrag der Freiheitlichen in bezug auf Gleichstellung der öffentlichen und nichtöffentlichen Krankenanstalten. Ich glaube, Kollege Haupt, man muß inhaltlich meritorisch hinzufügen, daß diese Forderung großteils durch die Einführung der leistungsorientierten Krankenanstaltenverrechnung statt des KRAZAF erfüllt und überholt worden ist. Wir müssen uns auch vor Augen führen, daß eine gänzlich freie Krankenhauswahl ohne jegliche Vertragsbeziehung wirklich schwer denkbar und realisierbar ist.

Der zweite Antrag wurde auch seitens der Freiheitlichen eingebracht und betrifft das Arbeitsverfassungsgesetz beziehungsweise speziell das von Frau Kollegin Silhavy angesprochene Sperrecht des Betriebsrates. Worum geht es dabei? – Ich muß sagen, ich habe eine sehr starke Sympathie dafür, dieses Sperrecht aufzuheben. Ich sage das sehr offen, weil ich immer der Auffassung war – und der ÖAAB hat diese Auffassung seit Jahren vertreten –, daß, wo immer eine Stärkung der individuellen Rechte des Arbeitnehmers möglich ist, wir sie auch durchführen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)


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