Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 147

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Alten festhalten wollen, dort derer, denen die Modernisierung zuwenig weit geht – einen sachgerechten Ausgleich finden.

Die Regierungsvorlage hat sich daher nicht zur Aufgabe gemacht – und wollte dies auch gar nicht –, die Strukturen des geltenden Revisionsrechts quasi in einem revolutionären Akt zu beseitigen, wohl aber wollten wir das Genossenschaftsrevisionsrecht durchgreifend verbessern, wobei wir vor niemandem in die Knie gegangen sind. Im Gegenteil! In durchaus wichtigen Fragen haben wir den Wünschen der Revisionsverbände nicht entsprochen.

So wurde etwa die relative Verbandspflicht als wesentliches Element des geltenden Revisionssystems vorgefunden und grundsätzlich in die Neuregelung übernommen. Durch die ausdrückliche Einräumung eines Rechtsanspruches, unter bestimmten Voraussetzungen in einen Revisionsverband aufgenommen zu werden und dort zu verbleiben, durch klare Kriterien und ein einfaches Verfahren für die Befreiung von der Verbandspflicht sowie durch eine Konzentration der Zuständigkeiten für diese Verfahren werden jedoch die Gründung der Genossenschaft wesentlich erleichtert und gelegentlich festgestellte Nachteile des geltenden Systems für die Zukunft vermieden.

Was die gemischten Revisionsverbände anlangt, so sind diese im künftigen Dauerrecht nicht mehr vorgesehen, sodaß sich neue gemischte Verbände nicht mehr bilden können. Es ist aber richtig, daß wir die im Begutachtungsentwurf nach einer mehrjährigen Übergangszeit vorgesehene Entflechtung bestehender gemischter Verbände, soweit dadurch nicht die Wahrnehmung der Aufgaben der Revisoren beeinträchtigt wird, im Hinblick auf das Ergebnis des Begutachtungsverfahrens und aus politisch-pragmatischen Überlegungen bis zur Regelung der Gesamtreform des Genossenschaftsrechtes zurückgestellt haben.

Zu dem verschiedentlich laut gewordenen Vorwurf, die Regierungsvorlage würde den sogenannten Verbundspitzen bei der Prüfungsverfolgung größere Machtfülle einräumen, möchte ich doch darauf verweisen, daß die Sanktionen, die dieser Gesetzesvorschlag für Fehler der geprüften Genossenschaft vorsieht, alle nur darauf abzielen, den von solchen Fehlern betroffenen Gesellschaftern oder Gläubigern die Mittel an die Hand zu geben, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Hingegen sieht der Entwurf nicht vor, daß Verbundspitzen Sanktionen verhängen oder initiieren können, etwa auf ihren Antrag vom Gericht Ordnungsstrafen oder sonstige Maßnahmen gegen eine in ihrer Geschäftsführung unter Anführungszeichen "unbotmäßige" Primärgenossenschaft ausgesprochen werden können.

Entgegen geäußerter Kritik sehe ich in der Vorlage also keineswegs die behaupteten Verschlechterungen. Im Gegenteil. Sie bringt wesentliche Fortschritte und eine Verbesserung der geltenden Rechtslage.

Mit der Einbeziehung der Genossenschaften in die erweiterten Rechnungslegungsbestimmungen des Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften, mit der klaren und verständlichen Regelung der Verbandspflicht, den neuen Qualifkationsanforderungen an die Revisoren, der Festlegung gesetzlicher Qualifikations-, Befangenheits- und Auswahlkriterien für Revisoren mit der Stärkung der Unabhängigkeit der Revisoren, mit der Steigerung der Effizienz der Revision, insbesondere bei der Prüfungsverfolgung, mit der Klärung der Zuständigkeiten im genossenschaftlichen Revisionswesen und schließlich auch mit der Unterstellung der Revisionsverbände unter die Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz, sodaß dieses durchaus auch allfällige Mängel bei der Eignungsprüfung der Revisoren oder bei der Wahrnehmung der Prüfungsaufgaben durch die Revisionsverbände beziehungsweise die von ihnen bestellten Revisoren abstellen kann, stellen wir den Genossenschaften ein modernes, wirklich herzeigbares Instrument für ihre Kontrolle zur Verfügung.

Mit dem Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz wird ein erster, meines Erachtens aber sehr wesentlicher Schritt für die Gesamtreform des Genossenschaftsrechts gesetzt. Die früher überwiegend starre Abwehrfront gegen Veränderungen der derzeitigen Rechtslage ist aufgebrochen. Es gibt eine ernsthafte Diskussion zu allen relevanten Fragen. Vieles ist dabei


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