Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 101

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Ich mißtraue den Rektoren nicht, aber ich kann Ihnen die Fälle aufzeigen, in denen die Rektoren nicht in Ihrem und in meinem Sinn entschieden haben – und das zum Schaden von Studierenden oder von möglichen Studierenden in Österreich, denen diese Möglichkeiten in ihrem Heimatstaat einfach gänzlich genommen wurden.

Das ist es, was wir wollen, und darum bitten wir Sie um Zustimmung. Nicht für uns, sondern für die Unterdrückten aus Kurdistan, aus dem Kosovo, aus dem Iran und aus dem Irak. (Beifall bei den Grünen.)

15.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wir kommen daher zur Abstimmung , und zwar ist abzustimmen über den Antrag, es möge dem Wissenschaftsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 606/A der Abgeordneten Dr. Petrovic eine Frist bis zum 9. Dezember 1997 gesetzt werden.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die für diesen Fristsetzungsantrag stimmen, dies durch ein Zeichen bekunden. – Ich stelle fest: Der Antrag hat keine Mehrheit erhalten und ist daher abgelehnt .

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die Beratungen über den 2. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Am Wort ist Herr Abgeordneter Dr. Höchtl zur Fortsetzung seiner Rede. Es ist dies die erste Wortmeldung. Die restliche Redezeit beträgt 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.33

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP) (fortsetzend) : Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie kurz vor 15 Uhr knapp erläutert, möchte ich einen Abänderungsantrag einbringen und zur Verlesung bringen, der insbesondere eine Verbesserung für die jungen Beamten darstellt, nämlich die Herabsetzung des Pensionsbeitrages von 11,75 auf 10,25 Prozent.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny, Dr. Günter Stummvoll, Dr. Alfred Gusenbauer, Mag. Dr. Josef Höchtl und Genossen betreffend einen Bericht des Finanzausschusses zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes in der Fassung der Abänderungsanträge vom 4. November 1997, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 sowie weitere Bundesgesetze (1. Budgetbegleitgesetz 1997) (885 der Beilagen) geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Art. 4 Z 24 lautet § 58 Abs. 24:

"(24) In der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. XXXX/1997 treten in Kraft:

1. § 5 Abs. 3 bis 5 in der Fassung des Art. 4 Z 2 dieses Bundesgesetzes mit 1. August 1997,

2. § 4 Abs. 4 in der Fassung des Art. 4 Z 1 dieses Bundesgesetzes, § 4 Abs. 7 und 8 in der Fassung des Art. 4 Z 1a dieses Bundesgesetzes, § 10 Abs. 3, die Überschrift zu § 62e und § 62e Abs. 7 bis 9 und 11 mit 1. Jänner 1998,

3. § 4 Abs. 6 in der Fassung des Art. 4 Z 1a dieses Bundesgesetzes, § 5 Abs. 6 in der Fassung des Art. 4 Z 2 dieses Bundesgesetzes und § 12 Abs. 7 in der Fassung des Art. 4 Z 9 dieses Bundesgesetzes mit 1. September 1998,


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