Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 18

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Es gehört sicher zu den Grundsätzen, daß das Kind, wenn es seinem Wohl entspricht, mit beiden Eltern weiterhin möglichst engen Kontakt haben soll. Noch einmal: soweit es seinem Wohle entspricht, was letzten Endes auch mit dem Verhältnis zwischen den ehemaligen Ehegatten zu tun haben wird.

Damit dieses Verhältnis, wenigstens was das Kind anlangt, sich möglichst reibungslos entwickelt und daher diese, wie Sie zu Recht sagen, entwürdigenden Situationen, die es da oft gibt, möglichst minimiert werden, wollen wir versuchen, durch Mediation der Scheidungspaare, zumindest was das künftige Schicksal des Kindes und die Besuchsrechte et cetera anlangt, ein möglichstes Zurückdrängen des Streites zwischen den Scheidungspaaren herbeizuführen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer, bitte.

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Bundesminister! Vorweg möchte ich schon mein Befremden darüber ausdrücken, daß Sie den Wert einer Arbeitsgruppe höher stellen als die Willensentscheidung dieses Parlaments. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Grünen und beim Liberalen Forum.) – Ich habe das so empfunden, und ich habe das Recht, es so zu empfinden. Gerade Sie (in Richtung der Grünen und des Liberalen Forums), die Sie immer jammern, daß Sie als Parlamentarier übergangen werden, sollten das akzeptieren! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Bundesminister! Meine Sorge und meine Zusatzfrage zu dieser Frage betrifft den Unterhalt. Sehr wohl kann ich mich dem anschließen, was die Kinder betrifft, nur mehren sich auch bei mir jene Fälle, wo Intervenientinnen kommen, die in ihrer Lebensabsicherung durch Scheidung – es geht gar nicht um die Frage schuldig oder nicht schuldig – nicht gebührend berücksichtigt werden, daß Sachwerte, die vorhanden sind und aufgeteilt werden, angerechnet werden, von denen sie tatsächlich nicht leben können. Das betrifft Frauen, die in einem Alter über 45 sind und die wirklich zu Sozialfällen werden, denn auch Sachwerte sind einmal aufgebraucht.

Meine Frage ist: Ist dies auch in den Überlegungen berücksichtigt? Ist diese Tatsache auch bekannt, und in welcher Richtung könnte man hier aus Ihrer Sicht helfen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Zunächst, Frau Abgeordnete, möchte ich doch zu Ihren eingangs angeführten Worten bemerken, daß, wenn ein Parlament quasi 50 zu 50 eine doch sehr heikle Frage entscheidet und unter dem Eindruck einer zu erwartenden Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs weiterhin Handlungsbedarf besteht, ein zuständiger Ressortminister versuchen muß, Vermittlungsmodelle zu entwickeln, die er dann den Parlamentariern anbietet, mit dem Versuch, ob nicht doch eine Einvernehmlichkeit in dieser aufgrund der Straßburger Rechtsprechung unbedingt zu lösenden Frage herbeigeführt werden kann. (Beifall beim Liberalen Forum und den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das hat nichts damit zu tun, daß ich an sich nicht zur Kenntnis nehme, was das Parlament in dieser Frage beschlossen hat.

Zur Frage der Aufteilung und der vermögensrechtlichen Situation bei der Ehescheidung. Hier muß immer wieder beobachtet werden, daß während der Ehe Vermögenswerte so verlagert werden, daß sie in der Folge der Aufteilung nicht unterliegen. Die Situation in diesem Bereich soll insofern verbessert werden, als Mechanismen eingezogen werden sollen, die gewährleisten, daß auch diese in die Aufteilung einbezogen werden. Jedenfalls soll festgeschrieben werden, was die Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet, nämlich daß die Ehewohnung immer in das Aufteilungsverfahren einbezogen werden soll.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.


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