Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 57

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für Frauen vorsieht. Und wie in vielen Bereichen der politischen Arbeit der Regierungskoalition diskutieren wir auch über diese Maßnahme zu einem weit verspäteten Zeitpunkt. Bereits im Jahre 1989 haben freiheitliche Arbeitnehmer in den Kammervollversammlungen entsprechende Anträge eingebracht, die diesbezüglich eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern vorgesehen hätten. Diese Forderung wurde insbesondere von der sozialdemokratischen Fraktion immer als etwas Unanständiges zurückgewiesen, im Wissen, daß es Zigtausende Frauen in Österreich gibt, die selbstverständlich Nachtdienste, Samstags- und Sonntagsdienste in vielen Branchen leisten. Das ist im Bereich des Gesundheitswesens, bei der Exekutive, bei den Verkehrsbetrieben und in vielen anderen Bereichen der Fall. Hier war die Nachtarbeit für Frauen zwingend notwendig, aber überall dort, wo diese Regelung arbeitsplatzschaffend gewirkt hätte, wurde sie gerade von der SPÖ immer wieder behindert und verhindert.

Sie haben die Internationalisierung, die Globalisierung völlig verschlafen. Sie haben nicht erkannt, daß eine Gleichbehandlung notwendig ist, um eine geschlechtsneutrale Beschäftigungspolitik in Österreich zu gewährleisten. Und Sie sind erst unter dem Druck der Europäischen Union überhaupt dazu bereit, eine Übergangsregelung zu beschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Diese Übergangsregelung spricht für sich: Wenn nämlich bereits zum Zeitpunkt der Einführung dieser Übergangsregelung, wie Sie sie nennen, Abgeordneter Feurstein in einer Aussendung festhält, daß es sich um keine optimale Lösung handelt, dann ist das für die Qualität der Arbeit, die hier von seiten der Regierungskoalition geleistet wird, wieder einmal bezeichnend. Das ist wieder einmal eine typisch österreichische Lösung, ein sogenannter fauler Kompromiß, weil man ein von der EU bis 1. Jänner 2002 zwingend vorgeschriebenes Gesetz nicht gleich umsetzt – um Gottes willen, das wäre in Österreich das erste Mal! –, weil man den verlangten Inhalt, nämlich die geschlechtsneutrale Beschäftigung von Mann und Frau, nicht schon vor diesem Termin entsprechend berücksichtigt.

Sie machen immer nur unter Druck irgend etwas, und dann geschieht das zum Teil menschenverachtend. Für welche Betriebe möchten Sie es jetzt machen? Erstens einmal für Betriebe wie AT & S in der Steiermark, wo der Bruttostundenlohn 85 S ausmacht.

Wissen Sie, was das ist? – Menschenverachtend! Sie sollten sich Ihrer Verantwortung bewußt sein. Wenn Sie es Menschen zumuten, in der Nacht zu arbeiten, dann sollen diese auch entsprechend entlohnt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Eine entsprechende Entlohnung ist die Voraussetzung für ein menschenwürdiges Dasein, unabhängig, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt.

Man kann keine verwässerte Vorlage machen, die unter dem Druck des Koalitionspartners ÖVP fast nichts mehr enthält. Wenn man das alles auf kollektivvertraglicher Ebene und in Betriebsvereinbarungen regeln möchte, dann ist das zwar der richtige Ansatz, aber man braucht, damit das funktioniert, eine entsprechende Legalisierung der Nachtarbeit von Frauen. Das zu tun, haben Sie aber verabsäumt.

Ich verstehe nicht, daß Frau Bundesminister Hostasch heute mit dieser Vorlage einverstanden ist. Sie selbst hat vor einem Jahr einen Antrag eingebracht, der mir persönlich wesentlich besser gefällt, denn dieser Antrag Nürnberger, Verzetnitsch, Hostasch beinhaltet bereits jene Punkte, die die EU per 1. Jänner 2002 vorschreibt. Mir hätte dieser Antrag viel besser gefallen, weil es darin nicht nur um eine finanzielle, sondern auch um eine zeitliche Abgeltung der Nachtarbeit geht. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Und die ist einfach notwendig, denn es wird doch niemand bestreiten, daß Nachtarbeit gesundheitsbelastend ist.

Immer wieder haben Sie eine entsprechende Regelung verabsäumt und dadurch viele Tausende Arbeitsplätze nicht zugelassen. Erst jetzt, nach langem Bemühen, konnten Sie sich durchringen, auf diesem Gebiet etwas zu tun.

Der Antrag selbst – mit Ausnahme dessen, daß das durch Kollektivverträge gelöst werden soll; das ist durchaus logisch (Heiterkeit bei den Freiheitlichen) – ist in weiten Bereichen völlig unverständlich. So steht da etwa: "Der Anspruch auf Versetzung kann bei nachweislicher Gesund


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