Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 190

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21.24

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Parfuss, ich muß Ihre Aussage ebenso unterstützen, wie Sie hier angeführt haben, daß das Problem mit dem Kraftwerk Krško nicht nur die steirischen Abgeordneten betrifft, sondern insgesamt die Abgeordneten und die Bevölkerung in den Grenzlandregionen, sei es im Burgenland, in der Steiermark oder in Kärnten. Es stimmt, was Sie gesagt haben: Der Herr Bundesminister wird sicherlich nicht allein das Problem lösen können. Aber er sitzt in der Bundesregierung, und die Bundesregierung müßte schon soweit sein, dieses Problem wirklich in Angriff zu nehmen und einer Lösung zuzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Ich habe eine spezielle Frage zu diesen beiden Abkommen. Das eine Abkommen – das ist die Beilage 343, ausgedruckt am 29. Oktober 1996 – enthält im Allgemeinen Teil der Erläuterungen unter den Regelungsschwerpunkten eine demonstrative Aufzählung der Einsatzarten: Bekämpfung von Bränden, nuklearen und chemischen Gefahren und so weiter. So steht es in der Fassung aus dem Jahr 1996. Hingegen fehlt dieser Passus in dem beinahe wortidentischen Text des Abkommens in 557 der Beilagen, das Slowenien betrifft.

Ich möchte gern wissen, warum das so ist, da es an und für sich zwei gleiche Abkommen sind, nur daß eben in einem dieser Passus fehlt. Das betrifft genau das, was von Frau Kollegin Parfuss angesprochen wurde: daß es im slowenischen Bereich mit dem Kraftwerk Krško zu Problemen kommen kann – dort hat es auch schon Probleme gegeben – und daß dieser Teil hier nicht geregelt worden ist. Es gibt dazu sogar noch einen Beschlußantrag des Steiermärkischen Landtages, der einstimmig beschlossen worden ist und in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den frühzeitigen Austausch von Informationen bei radiologischen Gefahren und über Fragen gemeinsamen Interesses aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes vom 24. Jänner 1996 zur Ratifizierung vorzulegen. Das liegt also schon fast zwei Jahre zurück.

Herr Bundesminister! Auf die Gefahren des Kraftwerks Krško brauche ich Sie wirklich nicht aufmerksam zu machen, da sie hinlänglich bekannt sind. Ich möchte Sie ersuchen, hier eventuell eine Stellungnahme darüber abzugeben, aus welchem Grund es Unterschiede zwischen den zwei Verträgen gibt und wieso gerade im Abkommen mit Slowenien hinsichtlich des Kraftwerkes Krško dieser Punkt fehlt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesen Tagesordnungspunkten nicht vor.

Diese Debatte ist geschlossen.

Von seiten der Berichterstatter wird kein Schlußwort gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, wobei wir über die einzelnen Ausschußanträge getrennt abstimmen werden.

Als erstes stimmen wir ab über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen mit der Regierung der Republik Ungarn über Änderungen des am 9. Oktober 1992 unterzeichneten Abkommens in 895 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die diese Genehmigung erteilen wollen, ein Zeichen der Zustimmung geben. – Dies ist – mit einer Gegenstimme – beschlossen.

Nunmehr gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, dem Abschluß des Staatsvertrages mit der Republik Ungarn über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen die Genehmigung zu erteilen.


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