Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 104. Sitzung / Seite 205

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gerichte zum Ausdruck, wo die Grenze von 100 000 S auf 130 000 S erhöht wurde. Ich begrüße – im Gegensatz zu Präsident Klingler – diese Aufwertung der Bezirksgerichte sehr, eine Aufwertung, die mir immer ein Anliegen war. Und wenn die Ausstattung der Bezirksgerichte – wie Präsident Klingler meint – nicht entsprechend ist, so muß das eben angeglichen werden.

Im Interesse der Wirtschaft, aber auch vieler Rechtsuchenden, hätten wir von der ÖVP es gerne gesehen, wenn die Grenze für den Anwaltszwang auf diesen Wert angeglichen worden wäre, aber wahrscheinlich wird auch da ein ähnliches Argument gelten wie beim Zugang zum Obersten Gerichtshof.

Eine Reihe von Bestimmungen betrifft die Straffung des Verfahrens. Ich meine, auch die neue Bestimmung für die Berufungsanmeldung fällt unter diese Kategorie, weil es wahrscheinlich vernünftiger ist, ein Protokoll zur Verfügung zu haben und dann zu entscheiden, ob eine Berufung angemeldet wird oder nicht. Es liegt aber vor allem am Justizminister und an der Justizverwaltung, Vorsorge dafür zu treffen, daß man diesem Ziel durch nicht zu lange Schreibfristen gerecht werden kann.

Wir von der ÖVP bekennen uns auch, Herr Kollege Maier, zur Erhöhung der Verzinsung von Entgeltansprüchen in jenen Fällen, in denen der Schuldner in böser Absicht und ohne Grund keine Zahlung leistet. Wir hätten aber da die Umkehr der Beweislast nicht akzeptieren können, weil wir nicht von vornherein annehmen wollen, daß Leistungen nur deshalb einbehalten werden, um Zinsgewinne und Vermögensvorteile zu erzielen. Vielmehr stehen doch oft vertretbare Rechtsansichten hinter der Einbehaltung eines Bezuges, die eben im Zuge des Sozialgerichtsverfahrens geklärt werden sollen.

Insgesamt, meine Damen und Herren, bringt die vorliegende Novelle nicht nur eine Anpassung der im Justizverfahren anzuwendenden Wertgrenzen an die heutige Zeit, sondern sie beinhaltet auch wesentliche Ansätze zur Straffung und somit zur Verkürzung zivilgerichtlicher Verfahren. Es wird nun an den Gerichten liegen, diese neuen Möglichkeiten im Sinne einer kundenorientierten Justizverwaltung auch zu nutzen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dr. Keppelmüller hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte.

22.38

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Begeisterung zu diesem Tagesordnungspunkt hält sich natürlich in Grenzen (Abg. Dr. Stummvoll: Unsere auch!) , nachdem mein Antrag, mit dem ich schon seit 1963 zum dritten Mal versuche, durchzukommen, nicht enderledigt wurde. (Abg. Schwarzenberger: 1993! Das wären 34 Jahre!) 1993. Entschuldigung! Sehr aufmerksam aber, Herr Kollege, sehr aufmerksam!

Ich bin guten Mutes. Meine politische Planung für dieses Haus läuft etwa bis zum Jahre 2003; also zehn Jahre wären ein überschaubarer Rahmen. Ich bin ähnlich wie Frau Kollegin Stoisits optimistisch – nach Äußerungen des Herrn Justizministers, meines Fraktionsführers im Justizausschuß und meines Klubobmannes –, daß sich da wirklich etwas bewegt, da die Rechtsanwaltskammer schon eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, um ihre Tarifsituation generell zu überlegen. Es wird vielleicht auch dazu kommen – so hoffe ich beziehungsweise werde ich dafür kämpfen –, daß bei Unterhaltsforderungen nicht zwölf mal drei, sondern vielleicht nur mal zwölf gerechnet wird.

Ich bin überzeugt davon, daß in den Gesprächen, die im nächsten Jahr stattfinden werden, sich insbesondere auch die Vertreter des "kleinen, einfachen" Mannes – ich denke da etwa an den Kollegen Krüger – sehr darum bemühen werden, daß man zu vernünftigen, neuen Rechtsanwaltstarifen kommen wird, sodaß den einfachen, "kleinen" Leuten tatsächlich geholfen wird und es nicht so ist wie bei manchen Scheidungsprozessen, daß manche vor dem Nichts stehen. Ich baue da sehr stark auf den Kollegen Krüger, aber auch auf den Kollegen Ofner, die mit ihrer


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