Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 98

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mit, wie wir hoffen, auch gerade im grenzüberschreitenden Verkehr zu einer stärkeren Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene führen soll.

Das Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz umfaßt die Voraussetzungen für den Zugang anderer ausländischer und inländischer Eisenbahnunternehmen – neben den ÖBB – zum grenzüberschreitenden Schienenverkehr. Damit wird auch auf dem Schienennetz sowie auf der Straße der Wettbewerb zwischen einzelnen Bahnen möglich. Die grundsätzliche Umsetzung einer EU-Richtlinie, die damit auch den langjährigen Forderungen der Österreichischen Volkspartei entspricht, findet damit auch unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Zusammenhang mit dem Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz und dem Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz ist in einem § 27-Antrag auch die Pensionsordnung der Eisenbahner geändert worden. Damit wird die Pensionsreform auch bei den ÖBB-Bediensteten umgesetzt, gleichsam als letzte Etappe des großen Reformvorhabens, der Harmonisierung des österreichischen Pensionssystems. Ich glaube, daß wir alles in allem eine vernünftige und eine faire Regelung gefunden haben.

Ganz kurz zu den Schwerpunkten: Ein Kernpunkt der Harmonisierung lag in der Vereinheitlichung des Durchrechnungszeitraumes für die Pensionsbemessung. Die Durchrechnungsregelungen werden bei den ÖBB-Bediensteten wie bei den Beamten eingeführt. Zur Abfederung von Härten in der Übergangsperiode wird auch für die ÖBB ein Deckel eingeführt; dieser begrenzt die Durchrechnungsverluste. Für aktive Beamte und Pensionisten wird der Pensionssicherungsbeitrag schrittweise auf 4 Prozent angehoben. Um einen Anreiz für längeres Arbeiten zu geben und das durchschnittliche Pensionsantrittsalter von 53 Jahren anzuheben, wird für ÖBB-Bedienstete, die zwischen dem 53. und 60. Lebensjahr in Pension gehen, für jedes Jahr späteren Pensionsantrittes der Pensionssicherungsbeitrag um 0,2 Prozentpunkte gesenkt.

Für ÖBB-Bedienstete werden strengere Ruhensbestimmungen als für Beamte gelten. Es gibt keine unterschiedlichen Ruhensbestimmungen vor dem 60. Lebensjahr und zwischen 60. und 65. Lebensjahr. Die Pensionserhöhung erfolgt ab dem Jahr 2000 für ÖBB-Bedienstete nach denselben Bestimmungen wie bei den ASVG-Pensionisten. Die ÖBB haben in Zukunft statt 26 Prozent des Aufwandes an Aktivbezügen der Bundesbahnbeamten 30 Prozent an den Bund abzuliefern. Auch ÖBB-Beamte werden in Zukunft Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen haben.

Meine Damen und Herren! Das sind die wichtigsten Neuerungen bei der Pensionsreform der Österreichischen Bundesbahnen. Diese Neuregelungen erfolgen weitgehend auf gesetzlicher Basis beziehungsweise durch einen gesetzlichen Verweis auf die Pensionsordnung, die zwischen ÖBB-Vorstand und Gewerkschaft ausverhandelt wurde und im wesentlichen auf den Einzelverträgen der ÖBB-Bediensteten beruht.

Das war unserer Meinung nach notwendig, um eine entsprechende Bestandsfestigkeit und Rechtssicherheit zu erreichen, ohne daß wir deshalb die Einzelverträge der Bundesbahnen in Frage stellen wollten. Der Bund behält sich weiters vor, die Pensionszahlung an ÖBB-Beamte nur in dem Ausmaß zu leisten, das der Umsetzung der Pensionsreform entspricht. Das wurde auch entsprechend gesetzlich fixiert.

Darüber hinaus verfügt eine Ministerweisung an den Vorstand, daß der Vorstand der ÖBB diese Pensionsordnung nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates und der Hauptversammlung, also des Ministers im Einvernehmen mit der Bundesregierung, ändern kann.

Insgesamt und abschließend kann ich sagen, daß ein akzeptables Ergebnis im Interesse der Steuerzahler und der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer und Pensionisten erreicht wurde – ein Kompromiß, zu dem wir uns bekennen.

Ein Wermutstropfen ist zweifellos, daß das Pensionsantrittsalter der Eisenbahner nicht gesenkt wurde. Sicher, die Eisenbahner müssen einen höheren Pensionsbeitrag und die Pensionisten einen Pensionssicherungsbeitrag in der Höhe von 3 beziehungsweise 4 Prozent zahlen – sozusagen als Gegenleistung für ihr früheres Pensionsantrittsalter. Meine Damen und Herren! Sach


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