Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 114

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Ministerin Prammer bereits als Gesetzesvorschlag vorgetragen hat, und das, was auch die SPÖ zunächst als Entschließungsantrag angekündigt hatte, zurückfällt.

Abgesehen von den naturwissenschaftlichen Gefahren und der katastrophalen juristischen Situation in Sachen Gentechnik ist das Ergebnis dieses Ausschusses eine Kapitulation in Sachen Gewaltentrennung, eine Kapitulation des Parlamentarismus. Als Reaktion auf ein evidentermaßen mangelhaftes Gesetz wird ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien eingebracht – auf Betreiben der ÖVP und wieder einmal mit Duldung der SPÖ –, der etwa folgendermaßen lautet: Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, zu überprüfen, ob die derzeit bestehenden Mitwirkungsrechte Betroffener ausreichen. – Das heißt, zuerst beschließt das Parlament entgegen den Empfehlungen der Opposition ein unzulängliches Gesetz, die Experten der Regierung bestätigen das, und jetzt ersuchen die Regierungsfraktionen im Parlament die Regierung, zu überprüfen, ob das Parlament Mist gebaut hat.

Meine Damen und Herren! Das ist wirklich das Allerletzte in Sachen einer Kapitulation des Parlaments. Ich denke, eine weitere Teilnahme an diesem Ausschuß, auch unter Vorsitz der Frau Rauch-Kallat, macht tatsächlich keinen Sinn mehr, denn dort sollen die Proponentinnen und Proponenten so lange vertröstet werden, bis gentechnisch veränderte Pflanzen auf den Feldern wachsen, bis vollendete Tatsachen geschaffen worden sind. Deswegen verlange ich – und erst dann ist eine Teilnahme an diesem Ausschuß wieder sinnvoll –, daß diesem Ausschuß eine Frist bis zum 20. Jänner 1998 gesetzt wird. (Beifall bei den Grünen.)

15.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Im Zuge der weiteren Diskussion über diesen Fristsetzungsantrag betragen die Redezeiten 5 Minuten.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte.

15.49

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Da in der ersten konstituierenden Sitzung dieses von Frau Abgeordneter Dr. Petrovic angesprochenen Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Gentechnik-Volksbegehrens Einhelligkeit über die Vorgangsweise bestanden hat, bin ich ein wenig verwundert über diesen Fristsetzungsantrag. Ich kann mir vorstellen, daß Sie gerne bereits jetzt, noch bevor der Ausschuß seine Arbeit abgeschlossen hat, eine inhaltliche Diskussion zu diesem Thema führen möchten, aber aus parteipolitischen Überlegungen und nicht wegen der Sache selbst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bisherigen Sitzungen dieses Ausschusses haben sich mit Expertenhearings beschäftigt. Es gab tatsächlich eine hochinteressante Diskussion, und es war das eine, wie ich meine, für die daran teilnehmenden Abgeordneten eine gute Möglichkeit zur Meinungsbildung.

Aufgrund der geschäftsordnungsmäßigen Regelungen ist dem Ausschuß von Haus aus eine Frist gesetzt, und wir haben uns in diesem Ausschuß darauf geeinigt, daß am 26. März des kommenden Jahres ein Bericht zu legen ist. Bis dahin ist noch ein, wie ich meine, wichtiges Thema, nämlich die Frage der Haftung, abzuhandeln, und zwar am 13. Jänner des kommenden Jahres. Bevor die Haftungsfrage nicht ausreichend geklärt ist – ein entsprechender Fristsetzungsantrag wurde ja gestern vom Hohen Haus beschlossen (Abg. Dr. Khol: Entschließungsantrag!); Entschuldigung, ein Entschließungsantrag mit einer zu setzenden Frist; ich danke Ihnen –, ist es meiner Meinung nach nicht möglich, umfassend über die Fragen des Volksbegehrens zu berichten.

Ich betone, daß auch meiner Fraktion diese 1,2 Millionen Unterschriften sehr wichtig sind, und wir möchten dem auch entsprechen. Ich glaube aber nicht, daß es möglich ist, die Diskussion darüber bis 20. Jänner kommenden Jahres umfassend durchzuführen und zu einer Meinung, also einer Beschlußfassungsmöglichkeit zu kommen.

Für meine Fraktion kann ich feststellen: Seit dem Gentechnik-Volksbegehren sind sowohl von seiten der Bundesregierung als auch von seiten dieses Hauses einige Maßnahmen in Form von


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