Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 138

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14. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 374/A (E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus (1035 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 11 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir beginnen daher sofort mit der Debatte.

Erste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Haller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.25

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Alle Jahre wieder, so könnte man sagen, kommt nicht nur das Christuskind, sondern jedes Jahr im Dezember gibt es auch eine Sitzung des Familienausschusses. (Beifall bei den Freiheitlichen und demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Das ist nicht sehr positiv, weil es eben nur eine Sitzung dieses Ausschusses pro Jahr gibt. Und das bedeutet, daß Vorschläge betreffend Gesetzesänderungen und Anträge der Opposition ein ganzes Jahr lang liegen bleiben, bevor sie behandelt werden, und daß notwendige Korrekturen zum Beispiel redaktioneller Fehler ein ganzes Jahr lang nicht erledigt werden, weil eben der Familienausschuß nur einmal im Jahr tagt.

So ist es eben auch geschehen, daß ein Fehler, der eine gravierende Verschlechterung für Studentinnen ihren männlichen Kollegen gegenüber nach sich zog, ein ganzes Jahr lang nicht korrigiert wurde, obwohl wir Freiheitliche bereits bei der Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes im Dezember 1996 darauf hingewiesen haben. Man ist damals nicht darauf eingegangen.

Das hatte zur Folge, daß wir am 13. Dezember einen Antrag auf Änderung gestellt haben, denn diese Verschlechterung hat bewirkt, daß außer den finanziellen Einbußen für Studierende, wie zum Beispiel die Abschaffung der Freifahrt, auch eine Verkürzung der Anspruchsberechtigung für die Familienbeihilfe in Kraft getreten ist und daß die Ausnahme, die man für Präsenz- und Zivildiener gemacht hat, für Frauen, die Mütter oder werdende Mütter sind, nicht möglich war.

Nun, im Dezember 1997, ist die Regierung bereit, diese Ungleichbehandlung auszumerzen. Und ich stelle mit Genugtuung fest, daß man sogar bereit ist, das rückwirkend zu tun. Aber anscheinend ist es wirklich so, daß in Österreich etwas passieren muß, damit etwas passiert. Es muß Geschädigte geben, damit freiheitliche Initiativen von der Regierung berücksichtigt werden!

Wir beantragen zu dieser Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes eine getrennte Abstimmung. Wir werden den genannten Positionen natürlich unsere Zustimmung geben, aber es gibt auch andere Punkte, auf die ich gleich zu sprechen kommen werde. Ich bin sicher, daß diese getrennte Abstimmung hier im Plenum ohne Schwierigkeiten über die Bühne gehen wird. Im Familienausschuß war das mit ein paar Schwierigkeiten verbunden, wie wir Betroffenen wissen.

Man hat in diese Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes, wie gesagt, auch andere Punkte hineingepackt, mit denen wir nicht einverstanden sind, zum Beispiel eine Informationskampagne, die Millionen kostet, zur Bekämpfung des Rückgangs der Zahl der Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen.

Wir Freiheitlichen haben bereits im Dezember des vergangenen Jahres darauf hingewiesen, daß diese Entwicklung zu befürchten ist, und haben einen Antrag eingebracht, Herr Bundesminister, der dem einstimmigen Vorschlag des familienpolitischen Beirats in Ihrem Ministerium


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