Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 141

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beziehungsweise auf die Schwangerschaft abzustellen, bedeutet, daß man den Frauen "rollenzementierend" ihre vermeintliche alleinige Verantwortung für die Kinder zuschreibt, im Gegensatz zum partnerschaftlichen Prinzip, das Vätern gleichzeitig Verantwortung zuweist.

Wie bekannt ist, haben wir im Familienausschuß einen entsprechenden Abänderungsantrag eingebracht. Dieser wurde leider auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt, obwohl genau diese Forderung von Frau Bundesministerin Prammer erhoben wurde.

Meine Damen und Herren! Der nächste Punkt: Die in der Novelle vorgesehenen Maßnahmen zur Information über die Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen halten wir in der heutigen Zeit für nicht mehr zielführend. Denn dafür 3 Millionen aus dem Familienlastenausgleich zu entwenden, geht an der Sache vorbei. Herr Minister! Auch ich bin für Aufklärung – Sie haben mir in der Ausschußsitzung etwas anderes unterstellt –, aber sie kann bereits in einem anderen Bereich geschehen, nämlich verstärkt durch die Ärzteschaft während der Schwangerschaft. Ebenso kann in den Spitälern bei der Geburt auf die Wichtigkeit der Kindesuntersuchungen hingewiesen werden.

Ich möchte hier noch einmal ganz klar fordern und aus unserem Eigenverständnis heraus sagen: Es liegt auch im Eigeninteresse, Eigenverantwortung zu tragen! (Beifall beim Liberalen Forum.) Wir Liberale werden dieser Geldentnahme von 3 Millionen aus dem FLAF unsere Zustimmung jedenfalls nicht geben und beantragen eine getrennte Abstimmung dieser Gesetzesvorlage. Das gilt auch für den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Sonja Moser und Dr. Ilse Mertel für die vorgesehene Schulbuchaktion.

Aus unserer Sicht ist die derzeitige Selbstbehaltsregelung aus drei Gründen schlecht: Sie ist sozial unausgewogen, sie ist außerdem kompliziert und nicht administrierbar, und sie bietet zudem keinen Anlaß zum Sparen. Wir Liberale fordern daher das Aus für den 10prozentigen Selbstbehalt der Eltern für Schulbücher. Es ist nicht einsichtig, warum für die Schüler und Schülerinnen unabhängig davon, welche Bücher sie neu benötigen, und unabhängig von der Schulform gleichermaßen ein 10prozentiger Selbstbehalt berechnet werden soll. Dies führt auch zu einer erheblichen Mehrbelastung für kinderreiche Familien. Ich verstehe insbesondere Ihre diesbezügliche Haltung, meine Damen und Herren von der ÖVP, nicht!

Weiters ist durch die Festlegung dieses Betrages für jede Schulart – unabhängig von der Anzahl neuer Bücher – der pädagogische Spareffekt gegenüber den Eltern erloschen. Bedenklich ist auch, daß Eltern möglicherweise Beiträge zahlen, obwohl keine neuen Schulbücher angeschafft werden beziehungsweise die Schulbücher nicht in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler übergehen. Auch aus pädagogischen Gründen wird ein Leih- beziehungsweise ein Mischsystem als großer Rückschritt betrachtet.

Dies, meine Damen und Herren, sind nur einige der Gründe, warum wir diesem Abänderungsantrag im Zuge der Beschlußfassung über diese Regierungsvorlage unsere Zustimmung nicht geben.

Zum Antrag 297/A (E) der Abgeordneten Dr. Kier, Motter und Partner/innen möchte ich in aller Kürze noch einmal festhalten: Durch die Kündigung der Abkommen zur sozialen Sicherheit mit den Nachfolgestaaten von Jugoslawien, mit der Türkei und Tunesien verlieren in Österreich lebende Ausländer – wenn sie kürzer als fünf Jahre in Österreich sind – den Anspruch auf Familienbeihilfe. Wir sehen dies als soziale Ungerechtigkeit, denn diese Menschen wurden in unser Land geholt, und nunmehr haben sie über Nacht eine ihnen zugesicherte Beihilfe verloren. Dieser Akt kann nur als unvernünftig und gleichheitswidrig abgelehnt werden. Wir sehen nicht ein, daß die Familien in unserem Land in zwei Klassen unterteilt werden sollten, nämlich in einheimische und in ausländische. Ein christlicher Ansatz ist dies jedenfalls nicht, meine Damen und Herren! (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

17.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.


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