Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 149

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nichts Gutes herausgebracht. Sie ist lediglich zu dem Ergebnis gekommen, daß die 10 Prozent Selbstbehalt den Eltern in Zukunft bleiben, und sie hat zusätzlich noch ein Leihbuchsystem für die sogenannte Wiederverwendung eingeführt. Früher hat man das "Antiquariat" genannt, und bei diesem Ausdruck bleibe ich auch, denn das ist es.

Im Gesetzestext heißt es, daß ein Schüler auf freiwilliger Basis sein Schulbuch zur Verfügung stellen kann. – Ich empfinde diesen Passus als Alibiaktion, und zwar vor jenen Eltern und Schülern, die einfach nicht verstehen können, daß man ein Schulbuch nach einem Jahr wegwerfen soll, obwohl es noch gut ausschaut. Außerdem sehe ich das als Alibiaktion, weil es nicht viele Eltern geben wird, die dieses Leihbuchsystem in Anspruch nehmen und ausnützen werden.

Ich sage ich Ihnen auch, wieso: Die Schüler können der Schule freiwillig Schulbücher für die Wiederverwendung geben. So weit, so gut. Die Schüler haben bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres der Schule mitzuteilen, welche Schulbücher sie für die Wiederverwendung zur Verfügung stellen. Jetzt frage ich mich, warum diese Mitteilung am Ende des Kalenderjahres und nicht am Ende Schuljahres zu erfolgen hat. Kann der Schüler am Ende des Kalenderjahres überhaupt wissen, ob er die Klasse bestehen wird und das Schulbuch gegebenenfalls im nächsten Jahr nicht zur Wiederholung braucht? (Bundesminister Dr. Bartenstein: Wenn er repetiert, kann er das Buch ohnehin behalten!) Moment! Darauf komme ich noch zurück! Da gibt es nämlich eine Schwierigkeit. Denn es geht dabei klarerweise auch um die Bestellung der neuen Bücher durch die Schulen im März/April. Daran muß man auch denken.

Aber kann ein Schüler Mitte Dezember, wenn er sagt, daß er das Buch hergibt, wirklich beurteilen, ob das Buch Mitte Juli so ausschauen wird, daß er es weitergeben kann, ohne daß das eine Zumutung ist? Wie soll die Schule im März/April, wenn die mengenmäßigen Bestellungen bei den Schulbuchhändlern zu machen sind, tatsächlich wissen, wie viele Bücher wirklich zurückkommen werden? Da wird es sicherlich im Herbst zu Versorgungsschwierigkeiten kommen!

Vernünftiger wäre es gewesen, wenn man die Bekanntgabe zwar für Ende des Kalenderjahres, jedoch für das vergangene Schuljahr festgelegt hätte. Denn dann weiß man, in welchem Zustand ein Buch tatsächlich ist und ob man die Klasse bestanden hat. Dann kann man das Buch der Schule zur Verfügung stellen. Das wäre vernünftig gewesen. (Abg. Dr. Antoni: Wissen Sie, was Sie jetzt gesagt haben? Das ist ein Wahnsinn!)

Herr Kollege! Richtlinien über diese Leihgabe und über diese Leihbibliothek werden im Schulgemeinschaftsausschuß ausgearbeitet. Man stelle sich vor: Es gibt hunderttausend Schulen, dann werden wir hunderttausend Richtlinien haben! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Antoni. ) Selbstverständlich! Wenn der Herr Minister jetzt sagt, daß er sich 15 Prozent erwartet, dann werden sowieso 85 Prozent bestellt. Denn es kommen ja nicht 100 Prozent der Bücher ins Antiquariat zurück! Betreffend unseren Vorschlag sehe ich keine Versorgungsschwierigkeiten. Denn wenn die 15 Prozent – die sowieso hoch gemessen sind – ein Jahr später weitergegeben würden, dann wüßte man genau, wie viele Bücher zurück in die Leihbibliothek kommen. Das wäre vernünftiger gewesen als ein Aviso im vorhinein, das nachher nicht eingehalten werden kann.

Aber das Beste kommt erst! Diese Schulbuchaktion ist pauschaliert, wie heute schon ein paar Mal zugegeben worden ist. Das heißt, jeder Schüler, der im Herbst beginnt, bekommt einen Erlagschein über die 10 Prozent Selbstbehalt für die Bücher, die er erhält. Dann zahlt er für das neue Buch ebenso 10 Prozent wie für das Buch aus dem Antiquariat. Da kann es vorkommen, daß er dreimal für dasselbe Buch 10 Prozent bezahlt!

Herr Bundesminister! Das Geld, das die Eltern zahlen, geht ans Ministerium. Jetzt frage ich Sie: Wo liegt der Einsparungseffekt für die Schule? – Es gibt für die Schule überhaupt keinen! Sie kassieren für das Antiquariat zusätzlich 10 Prozent, und das jährlich! Das ist die Wahrheit, und das werden die Eltern nicht einsehen. Und es wird auch kein Schüler einsehen, warum er, obwohl er ein Buch zurückgibt, dafür nicht belohnt, sondern bestraft wird. Denn wenn er ein Buch aus dem Antiquariat bekommt, muß er auch noch 10 Prozent Selbstbehalt bezahlen.


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