Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 158

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Jetzt stimmen wir ab über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1034 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Die Kenntnisnahme dieses Berichtes erfolgt mehrheitlich.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1035 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich. Dieser Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

15. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (896 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 1997 geändert wird (5. BFG-Novelle 1997) (978 der Beilagen)

16. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (897 der Beilagen): 2. Budgetüberschreitungsgesetz 1997 – 2. BÜG 1997 (979 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt kommen wir zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile sogleich als erstem Redner Abgeordneten Mentil das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.55

Abgeordneter Hermann Mentil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Das 2. Budgetüberschreitungsgesetz ist deshalb notwendig, weil Sie bei Vorlage des Budgets dasselbe falsch eingeschätzt haben beziehungsweise weil Mehrausgaben oder Ausgaben, die ursprünglich nicht geplant waren, erforderlich sind.

Ihr frommer Wunsch, die 68 Milliarden Schilling Defizit für 1997 zu halten, indem Sie Ausgabeneinsparungen, Mehreinnahmen und Rücklagenauflösungen machen, in Ehren, ich meine aber, es wird ausgesprochen schwierig sein, diese Marke von 68 Milliarden Schilling Defizit zu halten. Zudem sind die Maßnahmen, die Sie im Zuge dieser Rücklagenauflösungen, Ausgabeneinsparungen beziehungsweise Umschichtungen setzen, gelinde gesagt, für einen Betriebswirtschaftler schwer zu verstehen. Ich glaube, wenn Sie beispielsweise auf der einen Seite die ASFINAG-Schulden aus dem öffentlichen Haushalt ausklammern und auf der anderen Seite bei der Tilgung der ASFINAG-Forderungen an den Bund entstehende Mehrausgaben in der Höhe von nicht ganz 80 Milliarden Schilling haben und gleichzeitig Fruchtgenußentgelte geltend machen, so werden diese Maßnahmen nur begrenzt aufgehen. Dasselbe machen Sie ja bei der Bundesimmobiliengesellschaft, und zwar in der Höhe von 5,1 Milliarden Schilling. Das sind Umschichtungen, die meines Erachtens zwar möglich sind, aber von Ökonomen als relativ wertlos bewertet werden.

Hochinteressant ist die Broschüre "Das öffentliche Haushaltswesen in Österreich", 38. Jahrgang, Oktober 1997, Heft 3/4, in der Herr Ministerialrat Dr. Eduard Fleischmann zur "Strategie und Praxis der Budgetkonsolidierung in Österreich" Stellung nimmt, vor diesen Vorgangsweisen warnt und meint, daß sie nicht unbedingt zum Ziel führen würden.

Herr Staatssekretär! Sie werden den diversen Ausgaben in den verschiedenen Bereichen mehr Augenmerk schenken müssen. Wenn ich mir beispielsweise den Budgetansatz von 86 Millionen


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite