Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 167

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Reihe von ungelösten Problemen mit uns herumschleppen – eine Reihe von ungelösten Problemen, die auch durch diese Novelle leider nicht behoben werden konnten.

Es wäre meiner Auffassung nach relativ einfach möglich gewesen, mit dieser Novelle zum Beispiel eine Rechtsunsicherheit zu klären, nämlich die Frage, ob für Urlaubsabfindungen und Urlaubsentschädigungen eine Kommunalabgabe bezahlt werden muß oder nicht. Hier gibt es einige Gemeinden, die das vorschreiben, andere, die das nicht vorschreiben. Diese bewegen sich im rechtsunsicheren Raum. Es wäre sinnvoll gewesen, im Zuge dieser Novellierung dieses Problem zu lösen.

Aber ich gehe davon aus – nachdem es in bezug auf die Gemeinden eine Reihe von anderen ungelösten Fragen gibt, die uns bereits seit einigen Jahren begleiten, wie etwa die Frage
der Einheitswerte und der Grundsteuer, Getränkesteuer und auch eine Reihe von anderen Fragen –, daß das im Paket auch mit der heute nicht gelösten Frage zumindest im Zuge des Finanzausgleiches, der ab dem Jahr 2000 gültig sein sollte, einer Lösung zugeführt werden soll. Denn ich meine, daß die Gemeinden ein Anrecht auf eine gesicherte Finanzierungsbasis haben und daß wir die Gemeinden nicht in einem rechtsunsicheren Raum belassen sollten.

Zweiter Punkt ist die Frage des Asiatischen Entwicklungsfonds, bei dem wir uns wie alle anderen Industriestaaten auch zu einer Wiederauffüllung entschlossen haben. Ich erachte diesen Asiatischen Entwicklungsfonds als ein wichtiges Instrument bei all der berechtigten Kritik, die es an gewissen entwicklungspolitischen Leistungen multilateraler Organisationen gibt.

Aber es stellt sich schon die Frage, welche Mittel die Weltgemeinschaft zur Ausrottung der Armut und zur Stabilisierung verschiedenster Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten zur Verfügung hätte, würde es nicht die Weltbank mit ihren Suborganisationen und den Internationalen Währungsfonds geben. Ich teile all jene Bemerkungen, die in die Richtung gehen, daß auch der Asiatische Entwicklungsfonds einen gewissen Reformbedarf hat, aber ich erachte es nichtsdestotrotz für richtig, daß sich Österreich aus der Solidarität der Staatengemeinschaft nicht ausschließt und sich, wie bisher, im gegebenen prozentuellen Ausmaß an der Auffüllung dieses Entwicklungsfonds beteiligt.

Dritter Punkt: Ich habe einen Abänderungsantrag zum Zollrechts-Durchführungsgesetz einzubringen, der im wesentlichen aus drei Punkten besteht:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nowotny, Dr. Stummvoll und Genossen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Finanzausschusses (994 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (916 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz und das Ausfuhrerstattungsgesetz geändert werden (3. ZollR-DG Novelle)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

1. Im Titel entfällt der Ausdruck "das Bundes-Verfassungsgesetz".

2. Art. II entfällt.

3. Der bisherige Art. III erhält die Bezeichnung "Artikel II".

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Was steckt hinter dieser an sich außerordentlich abstrakten Formulierung? – Es ist, so würde ich sagen, eine Arabeske der österreichischen Gesetzgebung, die darin besteht, daß die "Mandarine" der österreichischen Bundesverwaltung im Finanzministerium für die Regierungsvorlage vorgesehen haben, daß wir dazu ein eigenes Bundesverfassungsgesetz brauchen würden, was auf den erbitterten Widerstand aller bekannten Verfassungsrechtler trifft, die natürlich der Meinung sind, daß das Finanzministerium nicht das Recht hat, ein eigenes Bundesverfassungs


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