gung zur Erweiterung und zur Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Zweifellos ist auch das ein richtiger Schritt.
Ich darf in diesem Zusammenhang Frau Kollegin Haller ins Gedächtnis rufen, daß wir unsere diesbezügliche Position nicht verlassen haben. Bei der Beschlußfassung über das Gleichbehandlungsanwaltschaftsgesetz haben wir festgestellt, daß wir damit Neuland betreten. Es ist schon damals im Raum gestanden, daß wir mit der punktuellen Schaffung einer Anwaltschaft in Wien nicht auskommen werden, und wir haben damals gesagt, daß wir noch abwarten möchten und die Entwicklung beobachten wollen.
Ich bekenne mich heute genauso wie damals dazu, in einem ersten Schritt – natürlich unter Beachtung der finanziellen Gegebenheiten und Möglichkeiten –, ähnlich wie bei der Schaffung der Finanzlandesdirektionen, zum Beispiel für Wien, Niederösterreich und das Burgenland gemeinsam eine solche Stelle einzurichten, das heißt, gemeinsam für jeweils drei Bundesländer einen Schwerpunkt zu errichten und dann, wenn notwendig, einen weiteren Ausbau bis hin zu einer Anlaufstelle in jedem Bundesland in Angriff zu nehmen.
Ich glaube, es braucht nicht näher erläutert zu werden, warum wir mit einer Stelle in Wien allein nicht auskommen können. Das sagt uns die Gleichbehandlungsanwältin, und wir kennen aus den Berichten auch die Zahl der Hilfe- und Beratungssuchenden. Man muß grundsätzlich ein bißchen eingehender über die Aufgaben reden.
Ich glaube, daß es für eine Frau oder einen Mann – die Gleichbehandlungskommission steht ja auch Männern offen und wird auch von Männern genutzt – grundsätzlich schwierig ist, eine solche Anlaufstelle aufzusuchen. Manchen ist es vielleicht nicht zumutbar oder sie trauen sich gar nicht, die weite Reise anzutreten. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Westen wissen, wovon ich rede und was es heißt, fünf, sieben oder acht Stunden unterwegs zu sein, um überhaupt einmal zu einer Anlaufstelle zu gelangen. Wir finden es daher sehr sinnvoll, diese sozusagen erste Zelle in Tirol einzurichten, um den Menschen in den westlichsten Bundesländern die Möglichkeit zu geben, ihr Recht zu suchen und auch durchzusetzen.
Außerdem ist das beratende Element sehr wesentlich. Es kommt ja nicht immer zu einem Verfahren, zu einer anwältlichen Durchsetzung, sondern es gibt sehr viele reine Beratungsfälle. Mehr als 2 100 Menschen, habe ich gelesen, haben die Stelle aufgesucht und dort Rat erbeten, aber letztendlich wurden nur 50 Verfahren eingeleitet. Daran erkennt man, daß viele Fälle nicht weiter zu verfolgen sind und ad acta gelegt werden können.
Es ist aber wichtig, daß jeder, der sich ungleich behandelt fühlt und in diesem Zusammenhang Rat und Hilfe sucht, auch tatsächlich eine Anlaufstelle findet, die ihn effizient vertritt und die sich auch – dieses Kompliment habe ich schon im Ausschuß gemacht –, wie dies derzeit die Gleichbehandlungskommission mit ihrer Anwältin tut, explizit für ihre Mandanten einsetzt, die die Sachlage wirklich prüft. Man könnte sagen, daß diese Anwältin sozusagen im Schaufenster steht und sich ein anderes Verhalten gar nicht leisten kann, aber ich muß betonen, daß sie sich wirklich korrekt bemüht, mittels unzähliger Recherchen und unter ungeheuer hohem Aufwand, von der Zeugenanhörung bis hin zum Betriebsbesuch, zur Recherche vor Ort, die Wahrheit herauszufinden. Und wenn man von dieser Situation ausgeht, dann muß man verstehen, daß Alternativen, die vielleicht billiger wären, weit weniger effizient wären.
Frau Kollegin Haller hat uns einiges vorgeworfen, und ich weise das zurück. Ich frage Sie von den Freiheitlichen: Macht ihr das als Partei? – Mein lieber Koalitionspartner SPÖ, für den Fall, daß ihr einmal die Koalition wechseln wollt, kann ich euch nur warnen: Da wächst ein Früchtchen heran! (Lebhafter Protest und Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Nur deshalb, weil wir bei unserer Meinung geblieben sind, wurden wir von den Freiheitlichen gefragt, was wir vom Koalitionspartner dafür bekommen hätten, daß wir unsere Zustimmung geben. Das war doch ohnedies immer unsere Meinung! Ich muß sagen, das empört mich zu Recht! Ihr Freiheitlichen braucht gar nicht empört zu sein. (Beifall bei der ÖVP. – Anhaltende Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)