Verfassungsgerichtshofes nahe kommt, und vielleicht ist es dem federführenden Sektionschef Matzka ein Bedürfnis, in den Verfassungsgerichtshof zu wechseln. Hier hat ihn schon die Feder geführt, und es ist schon ein bißchen durchgeschlagen. (Abg. Schwemlein: Geh!)
Herr Kollege Schwemlein! Sagen Sie nicht geh! Jemand, der die Gesetze so positivistisch und so nach rückwärts gewendet auslegt, wie es in dieser Anfragebeantwortung geschehen ist, steht einfach im Verdacht, daß er beweisen will, daß er noch tüchtiger ist als tüchtig. (Beifall beim Liberalen Forum. – Zwischenruf des Abg. Schwemlein. )
Diese Art von Tüchtigkeit – und das noch dazu im Bereich von Abgrenzungsfragen beim Aufenthalt – ist im Begriff, Österreichs guten Ruf in Richtung Menschenrechte schwerstens zu beschädigen. Glauben Sie mir das bitte! (Beifall beim Liberalen Forum.)
Es wird in der Begründung der Anfragebeantwortung ausgeführt, daß in Analogie zu den früheren Regelungen das so auszulegen und nicht das zuständige Wissenschaftsministerium zu befragen ist, was es davon hält, wenn ausländische Universitäten in Österreich Dependancen errichten und damit für mehr Leben und für mehr Vielfalt sorgen und außerdem – wenn Sie mir die Bemerkung gestatten – auch wirtschaftlich attraktiv für uns sind, weil eine hier existierende ausländische Bildungseinrichtung allemal Geld ausgibt und für Anstöße auch für unseren Wohlstand sorgt. Wir wären gut beraten, würden wir danach trachten, daß möglichst viele solche ausländische Universitäten hier Dependancen errichten können. Es würde vielleicht auch der Vielfalt der Bildungseinrichtungen dienen und wäre vielleicht auch ein Qualitätsansporn für manchen universitären Bereich bei uns, der gelegentlich vor sich hinsumpert.
Aber es geht noch weiter: In der Anfragebeantwortung von Bundesminister Einem zum Thema hat er angekündigt, es werden Gespräche zwischen seinem Ressort und dem Innenministerium stattfinden, um diese Abgrenzungsfrage zu lösen. – Diese Gespräche können offenbar noch gar nicht stattgefunden haben. Oder vielleicht haben sie stattgefunden. Jedenfalls war die Antwort des Innenministeriums apodiktisch. Sie hat nicht darauf Bezug genommen, daß es hier um eine Frage geht, die zwischen zwei Ressorts unter Umständen einer Abklärung bedarf. Denn ein Studium ist es auch dann, wenn die Universität, an der man studiert – in diesem Fall die Niederlassung einer ausländischen Universität bei uns –, nach anderen Studienrechten arbeitet als unsere hohen Schulen.
Sie werden mir nicht erzählen wollen, daß eine amerikanische Universität keine Universität ist. Sie ist vielleicht im Rechtssinn einer österreichischen Universität keine Universität. Es bedarf bestimmter Anerkennungsmechanismen, wenn man dort oder da graduiert hat. Aber das ist keine Interpretation, die im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht zulässig ist, wenn hier nur steht: zum Zwecke eines Studiums oder einer Schulausbildung. – Das ist keine zulässige Interpretation. Denn hier steht nicht: zum Zwecke eines Studiums an einer inländischen autorisierten Universität. – Es steht hier nicht: zum Zwecke einer Schulausbildung an einer öffentlichen Volksschule oder einer öffentlichen Hauptschule oder an einer ganz bestimmten Form der BHS oder AHS, sondern es steht hier: Studium oder Schulausbildung.
Wenn dann in der Anfragebeantwortung in dieser Form einschränkend operiert wird, dann ist das symptomatisch für die gesamte Ausländerpolitik. Das ist symptomatisch! Es wird nur gesucht, wie man etwas verhindern kann. Wir haben erst vor kurzem in diesem Haus eine andere Bestimmung neu beschlossen – mit Ihrer Mehrheit, gegen unsere Stimmen wurde sie beschlossen –, nämlich daß auch Praktikanten künftig auf die Bundeshöchstzahl angerechnet werden. Das heißt also, auch Menschen, die zum Zwecke von Praktika hier sind, werden auf die Beschäftigungsquoten angerechnet. Menschen, die ihre Ausbildung in Form von Praktika hier machen, werden auf die Quote angerechnet.
Hier, wo es erstmals im neuen Recht gelungen wäre, Studierende, Menschen, die ein Studium betreiben oder Schulen besuchen, aus den Quotenregelungen herauszunehmen, war das Innenministerium ausschließlich darauf bedacht, einen Weg zu finden, wie man diese Studierenden an einer ausländischen Universität mit einer hier betriebenen Zweigstelle wieder unter eine Quote bringt. Dabei handelt es sich insgesamt bei allen dort studierenden Menschen um