abschöpfung in ihrem finanziellen Zentrum zu treffen, Süchtigen hingegen versuchen wir, soweit dies möglich ist, zunächst zu helfen. (Beifall bei der SPÖ.)
Gerade weil die Anzeigen in erster Linie die Konsumenten von illegalen Drogen betreffen, ist es besonders wichtig, das Drogenproblem nicht durch rein repressive Maßnahmen, also den Einsatz des Strafrechts, lösen zu wollen, sondern sich bewußt zu sein, daß Sucht und Abhängigkeit primär medizinische Probleme sind (Beifall bei der SPÖ, bei den Grünen sowie beim Liberalen Forum) , daß es also über das Strafrecht hinausgehender medizinisch-therapeutischer Ansätze bedarf.
Gerade mit unserem neuen Suchtmittelgesetz zeigt Österreich den Weg einer vorbildlichen Balance zwischen kriminalpolitischen und gesundheitspolitischen Interventionen, und ich sehe keinen Grund, die dort getroffenen Lösungen wenige Tage nach Inkrafttreten in Frage zu stellen.
Die Harmonisierung unterschiedlicher Lösungsansätze des Drogenproblems im Präventions-, im Therapie- und im Strafverfolgungsbereich, die im österreichischen Suchtmittelgesetz in hohem Maße gelungen ist, wird uns auch im Rahmen der österreichischen EU-Präsidentschaft in die Lage versetzen, einen praktikablen Weg für den gesamteuropäischen Umgang mit den Drogenproblemen zu zeigen.
Meine Damen und Herren! Die Ausführungen der letzten Zeit – zum Teil hier, zum Teil in einem anderen Zusammenhang –, was die innere Sicherheit anlangt, waren mit so manchen Irrtümern belastet, die geeignet sind, den Blick auf die reale Situation der Sicherheit in Österreich zu verstellen und ganz ungerechtfertigterweise das subjektive Sicherheitsgefühl unserer Bürger zu belasten. Zum Beispiel meinten manche, die Ausländerkriminalität sei gestiegen, obwohl wir wissen, daß sie im Berichtsjahr 1996 unter den Werten davor liegt.
Auch wurde etwa in der Fernsehsendung "Hohes Haus" letzte Woche behauptet, die gesunkene Anzahl der Verbrechen im Vermögensdeliktsbereich sei nicht aussagekräftig und mit den früheren Jahren nicht vergleichbar, weil durch Anheben der Wertgrenze für die Verbrechensqualifikation früher als Verbrechen bestrafte Taten zu Vergehen hinuntergestuft wurden. Diese Aussagen übersehen, daß die letzte Wertgrenzenanhebung vor über zehn Jahren, 1987, stattfand.
Wiederholt wurde kolportiert, die jährliche Zahl der jugendlichen Drogentoten sei im Berichtsjahr bereits auf 200 Fälle gestiegen, obgleich wir wissen, daß es nicht 200, sondern 24 Jugendliche waren und die Gesamtzahl der Drogentoten Gott sei Dank sinkt. Selbstverständlich aber ist jeder dieser Toten einer zuviel.
Es wurde auch kritisiert, die Justizanstalten seien gegen Fluchten von Häftlingen zuwenig gesichert, sie seien löchriger als Emmentaler-Käse, obwohl wir wissen, daß die Zahl der Fluchten aus den geschlossenen Bereichen von 52 im Jahr 1994 gesunken und zuletzt auf den absoluten Tiefstand der letzten Jahrzehnte, nämlich auf neun Fälle im Jahr 1997, zurückgegangen ist. (Abg. Mag. Peter: Wer behauptet da unwissentlich die Unwahrheit?) Das sind falsche Zahlen, die sich aus den Köpfen nicht hinwegbegeben. (Abg. Mag. Peter: Ist da nicht ein Vorsatz dabei?)
Nicht auf derselben Stufe wie diese Irrtümer befinden sich Äußerungen zur restriktiven bedingten Entlassung, sie sind aber doch etwas zu relativieren. Die hier abgedruckte Statistik läßt zunächst diese Vermutung zu. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, daß die hohen Zahlen der früheren Jahre, vor allem 1988, 1989, bedingt waren durch einen Rückstau, der nach der Neuregelung der Voraussetzungen für die bedingte Entlassung aufgelöst wurde. Seither ist die Anzahl der bedingten Entlassungen genau besehen durchaus als steigend zu bezeichnen, wenn man bedenkt, daß die hier kritisierten Jahre 1995, 1996 jene Jahre waren, in denen aufgrund des Amnestiegesetzes die zu verbüßenden Strafen von sechs Monaten gestrichen wurden, sodaß gerade in den Bereichen, in denen die bedingten Entlassungen häufig stattfinden, also in den unteren Strafausmaßbereichen, durch die Amnestie, die in der Statistik nicht unter die gerichtlichen bedingten Entlassungen fällt, ein Ausgleich stattfand.