Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 195

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gegliederte Rechtsträger, Unterstützungspflicht und eine verstärkte Möglichkeit, mit Abgeordneten legistische Anregungen zu diskutieren.

Es bleibt also die Frage nach der Motivation der Grünen. Warum wollen die Grünen etwas für die Volksanwaltschaft erreichen, was diese nicht einmal selbst will? – Es ist schon die Tendenz erkennbar, daß sich die Grünen – um noch einmal einen Vergleich aus dem Tierleben zu bringen – als Kuckuckskinder ins fremde Nest setzen: Bei der gestrigen Dringlichen Anfrage wurden die Plebiszite vereinnahmt, und heute, bei dieser ersten Lesung, wird ein Organ der Republik als eine Art Oppositionsinstrument stilisiert. Das wird die überwiegende Mehrheit in diesem Hohen Hause nicht zulassen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Sonja Moser. – Bitte.

22.22

Abgeordnete Dr. Sonja Moser (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft hat in ihrem 20. Bericht an den Nationalrat ihre Vorschläge zu einer Weiterentwicklung unterbreitet. Von 1977 an hat die Volksanwaltschaft im Falle von Eingaben Post, Bahn, Bundesforste, Schloß Schönbrunn und vieles mehr überprüft. Diese Betriebe sind nunmehr privatisiert und in AGs und GesmbHs umgewandelt. Nun ist es freilich schwierig geworden, den Bürgerinnen und Bürgern den nunmehrigen Entfall von Überprüfungsmöglichkeiten klarzumachen.

Die Volksanwaltschaft meint auch, daß sie die Bürgerinnen und Bürger immer wieder zeitlich vertrösten müsse, weil die Informationsverteilung seitens der Behörden schleppend erfolgt. Des weiteren wünscht sich die Volksanwaltschaft auch, in die Gesetzgebung eingebunden zu werden. Da scheint mir die Problematik dieses Antrages voll zum Ausdruck zu kommen. Unsere gesamte Verfassung beruht auf dem Legalitätsprinzip. Dabei ist es möglich, daß sich ein herausgegriffener Einzelfall als unsozial, vielleicht sogar als unmenschlich darstellt. Unsere Verfassung bringt aber für alle größte Rechtssicherheit. Wir sind daher für die absolute Beibehaltung des Legalitätsprinzips, wobei gegen die Auslegung mit gesundem Menschenverstand nichts einzuwenden ist.

Die Volksanwaltschaft ist in die Begutachtungen voll eingebunden. Wir von der ÖVP können und wollen die Säulen unserer Rechtsordnung nicht einstürzen lassen.

Des weiteren verfügt die Volksanwaltschaft über ausgezeichnete Juristen, die durchaus in der Lage sind, Gesetze zu überprüfen, sodaß wir nicht die Verfassung strapazieren müssen, um der Volksanwaltschaft die Möglichkeit einzuräumen, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um die Prüfung von Gesetzen zu verlangen. Damit würde Begehrlichkeiten zu sehr die Tür geöffnet.

Ich sage abschließend in aller Deutlichkeit: Das Parlament arbeitet gerne mit der Volksanwaltschaft zusammen, und die Volksanwaltschaft kann jederzeit auf die Hilfe des Parlaments bauen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Fuhrmann.  – Abg. Dr. Khol: Haigermoser, so eine Rede bringst du nicht zusammen!)

22.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.25

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Drei Grundzüge kritisieren wir an jenem Entwurf, den Frau Abgeordnete Stoisits heute eingebracht hat. Erstens die Forderung, die Volksanwaltschaft soll Gesetzesvorschläge machen können. Das ist etwas, was die Liberalen nicht so sehen, denn die legistischen Anregungen, die im Bericht angesprochen werden, können, wenn sie als gravierend empfunden werden, von Abgeordneten dieses Hauses thematisiert werden. Wir meinen, daß das ausreichend ist. Es


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