Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 148

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

sionsreform gerade auf dem Höhepunkt war und nun sehr viele Dinge miterledigt, teilerledigt oder besser erledigt worden sind.

Ich möchte mich nun mit den einzelnen Anträgen etwas näher auseinandersetzen:

Der Antrag der grünen Fraktion betreffend besondere Eingliederungsbeihilfe des AMS-Gesetzes ist zeitlich überholt. § 34a des zitierten Gesetzes sieht nun vor, daß nicht nur Notstandshilfebezieher, sondern auch Arbeitslosengeldbezieher miteinbezogen werden. (Abg. Dr. Kier: Woran liegt das? – Abg. Öllinger: Woran liegt das? Nicht an uns! Das liegt nicht an uns!) Das habe ich auch nicht gesagt. Der Antrag ist im Ausschuß diskutiert worden. Ich bin ganz genau darauf eingegangen. Ich muß mit meiner Redezeit sparsam umgehen.

Der Antrag der Grünen betreffend neue Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik wurde geregelt mit den §§ 11 bis 14 des ASRÄG, das sind Bildungskarenz-, Solidaritätsprämienmodell, Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, besserer Zugang zur Teilpension, zur Gleitpension, und anderes mehr.

Die Forderungen des Antrages der Freiheitlichen betreffend Änderung des Betriebshilfegesetzes wurden teilweise erfüllt: Erhöhung von 250 S auf 300 S, gefordert werden 400 S. Erfolgt ist auch die Übernahme der Betriebshilfe in die Krankenversicherung nach dem BSVG beziehungsweise nach dem GSVG. Ich weiß schon, daß Ihnen das ein bißchen zuwenig ist, aber in der Politik muß man eben auch einen Konsens erreichen.

Dann der Antrag des Liberalen Forums betreffend Freie Dienstverträge. Darüber möchte ich nichts mehr sagen (Abg. Dr. Kier: Danke!), denn diesem Antrag wurde heute in einer Dringlichen eine zweieinhalbstündige Diskussion gewidmet. Ich denke, das reicht.

Ein weiterer Antrag des Liberalen Forums betreffend Rücknahme der Krankenscheingebühr und der Krankenversicherungsbeitragserhöhung um 0,25 Prozent für die Pensionisten, weil – und das ist die Begründung – der Abgang der Sozialversicherung statt 3,6 Milliarden Schilling nur ein Neuntel davon, also 400 Millionen Schilling beträgt.

Daß die Sozialversicherung inzwischen wieder schwarze Zahlen schreibt, ist sehr erfreulich. Ich muß aber folgendes sagen: Das sind Beträge, die als Betrag großartig aussehen; die Bekämpfung einer Grippeepidemie aber würde genausoviel und viel mehr kosten. Es ist daher unsere politische Verantwortung, langfristig vorzusorgen. Frau Bundesministerin Hostasch hat heute schon gesagt, daß hier nicht von "Gewinnen" gesprochen werden kann, sondern von Geldmitteln im Interesse der Versicherten.

Zur Forderung der Grünen nach einer gesamtheitlichen Pensionsreform möchte ich sagen, daß uns mit dem Pensionskonzept 2000 wirklich ein großer Wurf in Richtung Harmonisierung gelungen ist.

Aber einen Forderungspunkt möchte ich hier speziell herausgreifen: die existenzsichernde Grundsicherung im Alter, unabhängig von der Erwerbstätigkeit. Liebe Kollegen von der grünen Fraktion! Das ist so nicht gutzuheißen. Wir von der sozialdemokratischen Fraktion befürworten, daß es den Menschen – vorwiegend betroffen von dieser Problematik sind Frauen – ermöglicht und erleichtert wird, lückenlose Versicherungsverläufe zu haben. Zwei Reformen haben sehr viel dazu beigetragen. 1993 haben wir die Anrechnung der Kindererziehungszeiten beschlossen, ebenso die Änderung, daß nicht die 15 letzten Jahre, sondern die 15 besten Jahre angerechnet werden, und auch die Festschreibung des unterschiedlichen Pensionsanfallsalters. Und dieses Mal haben wir die Regelung bei den geringfügig Beschäftigten, die Erhöhung der Bemessungsgrundlage für die Kindererziehungszeiten und auch die Einbeziehung der Pflegepersonen beschlossen.

Die erste Säule – das muß ich Ihnen sagen – wäre zum Sterben zuviel und zum Leben zuwenig, und die zweite Säule wäre für die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher nicht leistbar. Ich sage Ihnen eines: Menschen, die es sich leisten können, nicht berufstätig sein zu müssen,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite