Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 150

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

zu sagen ist, ist heute in der Debatte zum Dringlichen Antrag schon gesagt worden. Das ist ein Widerspruch in sich, aber wenn man Privilegien verteidigt, muß man das offenbar so machen.

Zum Antrag des Kollegen Öllinger, Nummer zwölf auf der Tagesordnung: Kollegin Reitsamer! Es tut mir wirklich leid, wenn Sie sagen, daß eine Grundsicherung im Alter nicht in Frage kommt, weil das zum Leben zuwenig ist, wenn alte Menschen 8 000 S pro Monat bekommen. Das ist der Betrag, den die Ausgleichszulagenpensionisten jetzt bekommen. Erzählen Sie das bitte – Frau Kollegin Reitsamer ist jetzt nicht im Saal, aber man wird es ihr hoffentlich ausrichten – den Ausgleichszulagenpensionisten, daß Sie 8 000 S im Monat für einen lächerlichen Betrag halten! Das ist nämlich das, was diese bekommen. Daher ist die betragliche Höhe in keiner Weise das, was man kritisieren kann, sondern man sollte sagen, es wäre gut, wenn es wenigstens bei den alten Leuten so wäre, daß jeder Mensch, der über 65 Jahre alt ist, eben diesen Anspruch auf Existenzsicherung hat. Wir fordern das generell, aber wenn es wenigstens für die alten Leute so wäre, wäre das ein Erfolg. In Holland wird das gemacht, und das bewährt sich sehr. Selbstverständlich ist das nicht das einzige Fusserl, auf dem die Altersversorgung steht. Selbstverständlich gibt es daneben auch noch betriebliche und private Möglichkeiten. Aber zu solchen Aussagen kommt es halt, wenn man die Sachen nicht so gründlich studiert oder nicht so ernst nimmt.

Oder: unser eigener Antrag betreffend die Abschaffung der Krankenscheingebühr, der unter Tagesordnungspunkt 11 verhandelt wird: Nur wegen der defizitären oder nicht defizitären Lage haben wir das nicht so argumentiert. Wir haben gesagt, hier werden die Leute einseitig zur Kassa gebeten, in einer unbrauchbaren Form – und die Pensionisten überhaupt durch eine Beitragserhöhung! Das Ganze ist deswegen so aufreizend, weil das ja nur darauf zurückzuführen ist, daß Sie seinerzeit vor den Wahlen 1995 versprochen haben, Sie werden keine Beiträge erhöhen. Das haben Sie dann so recht und schlecht eingehalten, dafür haben Sie neue eingeführt, zum Beispiel die Krankenscheingebühren.

Deswegen sind wir der Meinung, daß es unfair ist, denn das ist eine merkwürdige Art von linearem Selbstbehalt, der durch nichts zu erklären ist, außerdem viele Ausnahmen notwendig macht und einen großen administrativen Aufwand erfordert. Das bringt zwar Geld herein, aber das hätten Sie durch eine einfache Beitragserhöhung viel einfacher haben können. Da hätten wir zwar von hier aus sicherlich dagegen gesprochen, aber wir hätten zugeben müssen, daß es verglichen mit der Einführung der Krankenscheingebühren die richtigere Variante gewesen wäre.

Im übrigen handelt es sich da großteils tatsächlich um eingefrorene Posthorntöne. Das gebe ich zu.

Frau Kollegin Reitsamer hat gesagt, durch das ASRÄG seien nunmehr Möglichkeiten für die eigenständige Pension von Frauen geschaffen worden. Dazu muß ich sagen, das kann sie unmöglich selber glauben, denn dafür ist sie viel zu sehr Fachfrau. Das ist unmöglich, daß sie das glaubt, daß es die Alterssicherung der Frauen verbessert, wenn man die geringfügig Beschäftigten mit einbezieht. Zugegebenermaßen sind häufig Frauen geringfügig beschäftigt. Sie müssen nun Beiträge zahlen und können auch ein paar Jahre damit gewinnen, und das ist auch richtig. Aber eine Absicherung im Alter für jemand, der 3 800 S verdient und davon auch Beiträge zahlt, die müssen Sie mir zeigen – es sei denn, Sie geben dem dann die Ausgleichszulagenpension. Die beträgt übrigens 8 000 S, und das ist genau das, was im Öllinger-Antrag steht und von dem Reitsamer gesagt hat, daß das nicht gut sei. Das verstehe ich nicht. Wenn es weniger als 8 000 S sein sollte, dann ist es für die Kollegin Reitsamer sicherlich noch schlechter. Also was ist das für eine eigenständige Absicherung?

Aber der Satz, daß Frauen, die nicht eigenständig versichert sind, hauptsächlich solche sind, die sich das leisten können, ist eine Verspottung von Leuten, die sich bemühen, eine Arbeit zu finden, aber keine finden. Die müssen sich das leisten können. Die können sich das nicht leisten, sondern die müssen sich das leisten können. Das muß ein Mißverständnis der Kollegin Reitsamer gewesen sein. Das hat sie vielleicht auch zu schnell abgehandelt. Denn zu behaupten, daß die Leute im Alter deswegen nicht abgesichert sind, weil sie sich das leisten


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite