Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 20

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Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, daß natürlich die Bundesstaatsreform, die ja weniger mit der Exekutive, mit der Regierung, zu tun hat, sondern Angelegenheit auch des Parlaments ist, im Parlament zu behandeln, zu beraten und zu beschließen sein wird, genauso wie in den jeweiligen regionalen Landtagen. Das ist vollkommen richtig!

Außerdem: Wir wissen heute, daß es in mehreren Einfachgesetzen das Institut der Landeshauptleutekonferenz schon gibt, daß es dort erwähnt wird, und daher sollte man im Rahmen dieser Bundesstaatsreform auch da Klarheit schaffen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Für manche hat ja das Wort "Bundesstaatsreform" an sich schon einen so schönen Klang, daß man sie unbedingt machen muß. Sie betonen hingegen, daß wir uns bei allen politischen Handlungen überlegen sollten, was sie für die Bürger bringen. Was können sich die Bürger konkret von der Bundesstaatsreform erwarten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie weisen zu Recht darauf hin, daß mit diesem technischen Begriff "Bundesstaatsreform" die Menschen in Österreich wahrscheinlich sehr wenig anfangen können. Sie weisen auch zu Recht darauf hin, daß es – das ist auch meine Meinung – nicht darum geht, willkürlich Kompetenz- und Machtspiele zwischen Bund, Ländern und vielleicht auch Gemeinden zu veranstalten. Ich weise auch allfällige Vermutungen zurück, daß die Bundesbediensteten automatisch ineffizienter sind als die Landesbediensteten. Das kann man sicherlich nicht sagen.

Also: Worum geht es bei dieser Bundesstaatsreform? – Es geht bei dieser Bundesstaatsreform darum, daß die Leistung dort erbracht wird, wo sie für den Bürger am besten erbracht werden kann. Das heißt, daß wir diese Bundesstaatsreform nicht nach ideologischen Grundsätzen – wir wollen die Gemeinden schwächen, wir wollen den Bund schwächen und nur die Länder stärken oder umgekehrt, wie auch immer –, sondern nach dem Prinzip der Bürgerfreundlichkeit durchzuführen haben.

Genau aus diesem Grund habe ich ja auch vorgeschlagen, daß wir uns neben dieser technischen Frage der Übertragung der mittelbaren Bundesverwaltung an die Länder eine neue, wirklich an die Grundsätze gehende Reform unseres Bundesstaates überlegen, daß wir klar und deutlich und ohne ideologische Scheuklappen die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinden, Ländern und Bund in unserem System neu gestalten, und zwar nach dem Prinzip, wo es für den Bürger am besten ist und wo die Aufgaben am effizientesten erbracht werden können. Das haben wir uns als zweiten Schritt einer großen Reform der Aufgabenverteilung unseres Bundesstaates vorgenommen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Bundeskanzler! Zu einer Bundesstaatsreform gehört meines Erachtens auch eine Reform des Bundesrates. Wir wissen, der Bundesrat befindet sich durch die Realverfassung in einem Dornröschenschlaf. Für Politiker der Koalitionsparteien dient der Bundesrat bekanntlich als politisches Auszugsstüberl. Er hat jegliche Bedeutung in diesem Land verloren. (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Und wenn heute von einer leistungsgerechten Bezahlung und von der Anwesenheit als Anspruchsgrundlage die Rede war, dann darf ich darauf verweisen, daß, wenn es nach der geistigen Anwesenheit geht, gleich eine Bezugseinstellung insbesondere beim Antragsteller stattfinden müßte. (Rufe bei SPÖ und ÖVP: Frage!)


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