Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 39

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derungen und Kritik, wie zum Beispiel: Volksanwaltschaft empfiehlt, dem umgehend nachzukommen; Minister ignoriert schriftliche Urgenz; gewünschte Unterlagen werden nicht vorgelegt; Volksanwaltschaft weist den Bundesminister ausdrücklich auf den gesetzlichen Anspruch hin; Minister verharrt in Untätigkeit. Und irgendwann einmal muß die Volksanwaltschaft schreiben, so auf österreichisch: Schmecks, Kropferter!

"Der Bundesminister für Landesverteidigung verharrt im Unrecht"! Da frage ich mich wirklich, meine Damen und Herren: Was soll das, wenn sozusagen die Spitzenrepräsentanten schlicht und einfach verfassungswidrig agieren und ihre Pflichten ignorieren, die sie in ihrer Funktion haben?

Da sind, meine Damen und Herren, der Volksanwaltschaft die Hände tatsächlich gebunden, und der Bürger und die Bürgerin werden, wenn sich solche Fälle mehren – es sind in diesem Bericht nur Einzelfälle aufgezeigt –, das Vertrauen auf verfassungsgemäßes Handeln endgültig verlieren.

Für uns kann es doch nichts Negativeres geben, als daß das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in die staatliche Verwaltung, aber auch in die Kontrolle und in die Fähigkeit der Politik, auf Fehlverhalten zu reagieren, nicht mehr vorhanden ist beziehungsweise sukzessive sinkt. Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, die Seiten 208 bis 210 in diesem Bericht nachzulesen.

Meine Damen und Herren von der Volksanwaltschaft! Ich verspreche Ihnen, daß ich bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung mit diesem für mich wirklich sagenhaft ignoranten – fast möchte ich sagen skandalösem – Vorgehen konfrontieren werde. Vielleicht gibt es dann doch eine Lösung in diesem Einzelfall, der nicht nur Ihnen dreien individuell Befriedigung, sondern auch uns das Bewußtsein gibt, daß die Volksanwaltschaft nicht das Salzamt ist. (Beifall bei den Grünen.)

10.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Volksanwalt Schender. – Bitte, Herr Volksanwalt.

10.50

Volksanwalt Horst Schender: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich als derzeitiger Vorsitzender der Volksanwaltschaft zunächst bei allen Rednerinnen und Rednern, die bisher das Wort ergriffen haben, sehr herzlich für die freundlichen Worte, die sie für die Arbeit der Volksanwaltschaft, vor allem für die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für uns drei gefunden haben, aufrichtig bedanken.

Wir freuen uns natürlich über jedes Lob, hätten uns allerdings noch mehr gefreut, wenn wir heute einen Erfolgsbericht aufgrund des Wunschkataloges, den Ihnen Kollegin Korosec vor einem Jahr hier vorgetragen hat, erstatten könnten.

Die einzige Bereitschaft und Möglichkeit, uns einen Erfolg einzuräumen, gab es im Hohen Haus hinsichtlich der Befassung des Bundesrates mit den Berichten der Volksanwaltschaft. Es gab bereits eine erste Diskussion im Verfassungsausschuß des Bundesrates und im Plenum des Bundesrates am 19. beziehungsweise am 20. November 1997. Dazu darf ich feststellen, daß diese Diskussion mit den Damen und Herren des Bundesrates im Verfassungsausschuß bei großem Interesse der Bundesräte stundenlang ausgesprochen intensiv stattgefunden hat. Ich darf Ihnen auch berichten, meine sehr geschätzten Damen und Herren, daß alle drei Fraktionen des Bundesrates die Intentionen der Volksanwaltschaft hinsichtlich der Erarbeitung neuer Arbeitsgrundlagen unterstützt haben. Also nicht nur die Opposition, sondern auch die beiden Fraktionen der Regierungsparteien haben ihre Unterstützung zugesichert.

Ich darf aus dem Protokoll des Bundesrates vom 20. November 1997 Herrn Bundesrat Jürgen Weiss zitieren. Er sagte wörtlich: "Ich bekenne mich auch durchaus zu den Anliegen der Volksanwaltschaft, nämlich zur Verpflichtung, in angemessener Weise innerhalb einer Frist Stellung zu nehmen, und zur Möglichkeit, zu ausgegliederten Rechtsträgern auch prüfend Stellung


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