Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 44

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Volksanwaltschaft den Kompetenzen des Rechnungshofes gleichgestellt werden sollen – auch in bezug auf die Ausdehnung der Prüfungszuständigkeit.

Ich habe Ihre Ausführungen, Frau Dr. Karlsson, sehr aufmerksam verfolgt und teile Ihre Ansicht in bezug auf diese Probleme. Sie haben richtig festgestellt: Wenn etwas ausgegliedert ist, dann hat das Management die volle Entscheidung, und das hat mit der Politik nichts mehr zu tun. Andererseits verstehe ich aber auch den legitimen Wunsch der Volksanwaltschaft, zum Beispiel bei der Post sehr wohl prüfen zu dürfen. Ihr Debattenbeitrag beweist eigentlich, daß man darüber vielleicht noch einmal diskutieren sollte, denn es ist wirklich sehr schwierig, zu entscheiden.

Ähnlich wird die Situation bei den Bundestheatern sein. Ist die Volksanwaltschaft da noch zuständig oder wird sie es nicht mehr sein? – Frau Dr. Karlsson! Vielleicht könnte man – das ist jetzt nur eine spontane Idee – die Subventionsabhängigkeit als Kriterium dafür nehmen, ob die Volksanwaltschaft zuständig wäre oder nicht. Das ist nur eine Anregung, aber, wie gesagt, diese Diskussion zeigt, wie schwierig das Problem schlechthin ist.

Der zweite Punkt betrifft die Einbindung der Volksanwaltschaft in den Gesetzwerdungsprozeß. Und ich möchte an einem Beispiel festhalten, wie wichtig es wäre – das ist mein Standpunkt, dem aber auch große Teile meiner Fraktion zustimmen –, die Volksanwaltschaft sehr wohl in den Gesetzwerdungsprozeß einzubinden, und zwar aufgrund ihrer reichhaltigen Erfahrungen, aufgrund der bereits bestehenden Anregungen, und um eben diese Anregungen auch in den Ausschüssen umsetzen zu können. Und ich darf diesen legitimen Wunsch an einem Beispiel festhalten.

Der Zwanzigste Bericht der Volksanwaltschaft enthält wiederum eine Vielzahl dieser Anregungen, unter anderem auch den Wunsch, mehr Rechtssicherheit in bezug auf § 35 EStG zu verwirklichen. Es gibt folgende Situation: Jemand erhält aufgrund einer körperlichen Behinderung eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung stellt der Amtsarzt aus und stellt den Grad der Behinderung fest. Der Antragsteller hat bis zum heutigen Zeitpunkt keine Möglichkeit, gegen diese Bescheinigung ein Rechtsmittel einzubringen. Die Volksanwaltschaft schlägt schon seit ihrem Fünfzehnten Bericht vor, diesen Zustand zu ändern. In der Zwischenzeit sind das Finanzministerium und das Sozialministerium in Verhandlung getreten, was aber der Erfolg dieser Gespräche war oder wann hier ein Erfolg zu verzeichnen sein wird, steht noch nicht fest. Es würde mich interessieren, was der Stand dieser Verhandlungen ist.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es wäre, die Volksanwälte anläßlich einer solchen Gesetzesänderung im Finanzausschuß einzubinden und ihnen auch ein entsprechendes Vorschlagsrecht zu ermöglichen. Wie gesagt, wir werden uns bemühen, im Rahmen der angekündigten Enquete – oder einer Veranstaltung im Sinne von Meinungsaustausch – diesen Wunsch vehement zu unterstützen, um so die Aufgaben der Volksanwaltschaft weiterzuentwickeln. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Scheibner. Herr Abgeordneter, Sie haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte.

11.17

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Hohes Haus! Ein Wort in Richtung der Frau Kollegin Karlsson. – Frau Kollegin, lachen Sie nicht, ich will mit Ihnen offen diskutieren. Bei der Frage der Volksanwaltschaft geht es nicht um Parteipolitik und nicht darum, welcher Volksanwalt von welcher Fraktion kommt, und auch nicht darum, ob irgend jemand von einer anderen Fraktion politisch etwas gesagt hat. Frau Kollegin! Legen Sie doch endlich, zumindest in solch einer Debatte, die politischen Scheuklappen ab! Die Volksanwaltschaft ist nicht ein Hilfsorgan dieses Parlaments, sondern ein Instrument dieses Parlaments. Sie versucht, den Anliegen unserer Wähler, unserer Bürger gerecht zu werden, sie zu unterstützen, wenn sie ein Problem haben, und hilft ihnen, durch den Dschungel von Bürokratie und auch verwaltungsmäßiger Ignoranz zu ihrem Recht zu kommen und sich zurechtzufinden.


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