Menschen mit Behörden, mit Vorschriften, mit dem Recht, aber es geht auch um Schicksale. Wir werden tagtäglich mit vielen persönlichen Problemen des täglichen Lebens konfrontiert. Das heißt, wir haben sozusagen das Ohr am Puls des Volkes.
Im Interesse der Bürger dieses Landes halte ich es für äußerst wichtig und notwendig, daß wir Ihnen unsere Erfahrungen und Erlebnisse mitteilen können, daß wir Ihnen unsere Schlußfolgerungen darlegen und damit auch manchmal zu Systemänderungen beitragen können. Damit möchte auch ich allen danken, die heute hier wieder unsere Vorschläge unterstützt haben.
Nun zu den konkreten Fragen. Frau Abgeordnete Frieser, Sie haben zu Recht auf das Rechtsschutzdefizit im § 35 Einkommensteuergesetz hingewiesen. Dabei handelt es sich um die mangelnde Bekämpfbarkeit amtsärztlicher Bescheinigungen zur Feststellung des Grades der Behinderung. Seit 1990 hat die Volksanwaltschaft das aufgezeigt, inzwischen sind acht Jahre ins Land gezogen. Im 15., im 17., im 19. und im 20. Bericht wurde das durch immer wieder neue Fälle belegt. Jetzt haben wir wenigstens erreicht, daß seit zwei Jahren interministerielle Verhandlungen laufen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können sich vorstellen, daß es sich in diesen Fällen naturgemäß eher um ältere Damen und Herren handelt. Glauben Sie, dadurch, daß ein acht Jahre langes Aufzeigen eines Problems durch die Volksanwaltschaft ohne Erledigung bleibt, werde im Bürger das Vertrauen zu Staat und Verwaltung gestärkt? – Die Antwort mögen Sie sich bitte selbst geben. Hätte die Volksanwaltschaft das Recht, im entsprechenden Ausschuß – in diesem Fall im Finanzausschuß – im Dialog mit dem Minister und mit Ihnen, den Abgeordneten, diese Problematik aufzuzeigen, dann hätten wir längst eine Lösung gefunden, davon bin ich zutiefst überzeugt, eine Lösung im Interesse der Menschen in diesem Land, die davon betroffen sind.
Ich kann Ihnen – da wir auch Landesvolksanwälte sind – berichten, daß wir neuerdings in Wien sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Nachdem unsere Berichte jahrelang ignoriert worden waren, wurden wir diesmal eingeladen, unsere Probleme auch in den Ausschüssen darzulegen, und eine Reihe von Punkten ist sehr unproblematisch und unbürokratisch im Sinne der Menschen gelöst worden.
Nun zu Ihnen, Herr Dr. Kräuter; ich lächle wieder – hoffentlich charmant –: Sie haben neuerlich betont, Vorschläge bezüglich einer Kodifikation des ASVG gerne entgegenzunehmen. Ich deute das eigentlich als Zustimmung, Herr Abgeordneter Kräuter, als grundsätzliche Zustimmung zu unserem Vorschlag der stärkeren Einbeziehung in die Gesetzwerdung. Denn derzeit haben wir ja gar keine gesetzliche Grundlage, hier einen Vorschlag zu unterbreiten und legistische Anregungen vorzubringen. Ich betrachte das – damit sind wir schon einen Schritt weitergekommen – als grundsätzliche Zustimmung und hoffe, daß weiterhin Gespräche geführt werden und daß wir zu einem guten Ergebnis gelangen.
Hinsichtlich der Frage der Ausgliederungen haben ja meine beiden Kollegen bereits alles Wichtige gesagt.
Herr Abgeordneter Donabauer! Sie haben das Problem der Beschattung von Hausgärten aufgezeigt. Dieses Beispiel veranschaulicht die volle Bandbreite unserer Tätigkeit, meine Damen und Herren! Da ich an nahezu jedem Sprechtag inner- und außerhalb Wiens auf dieses Problem aufmerksam gemacht worden bin, darf ich mich in meinem Tätigkeitsbericht nicht dazu verschließen. Es ist auf Seite 126 ausführlich dargestellt.
Ich sehe meine Aufgabe als Volksanwältin nicht nur darin, Vollzugsdefizite oder Vollzugsfehler im Bericht darzustellen. Denn das Wirken im nachhinein – auch das möchte ich hier einmal sagen – ist manchmal für den Bürger wirkungslos. Daher bin ich vielmehr überzeugt, daß jede Verwaltungskontrolle – und so auch die der Volksanwaltschaft – eine reformerische Aufgabe zu erfüllen hat. Ich werde diesen Weg weiter mit voller Überzeugung gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren!