Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 95

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All diese Umstände zeigen, daß die Bundesregierung offensichtlich nicht bereit beziehungsweise willens ist, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Sexualtätern zu setzen und den Opfern zu helfen.

Die unterfertigten Abgeordneten sehen es im Hinblick auf die jüngst bekanntgewordenen Sexualdelikte und den dadurch bedingten unverzüglichen Handlungsbedarf als ihre Aufgabe an, nunmehr an den Bundeskanzler folgende Dringliche Anfrage gemäß § 93 Abs. 1 GOG-NR zu richten:

Dringliche Anfrage

1. Welche Erwägungen waren für Sie, der die Kunst zur ,Chefsache‘ erklärt hat, ausschlaggebend, dem Auftritt von Mühl am Burgtheater zuzustimmen?

2. Wie konnten Sie dem Auftritt auch im Hinblick auf die in den letzten Monaten bekanntgewordenen Kinderschändungen zustimmen, zumal Otto Mühl seine Straftaten dauernd verharmlost und sich als Opfer der Justiz darstellt?

3. War Ihnen bewußt, daß Otto Mühl Kindern schweren körperlichen und seelischen Schaden zugefügt hat, und auf welche Weise werden Sie sicherstellen, daß die Opfer zu ihrem Recht kommen?

4. Welche Gesichtspunkte waren dafür maßgebend, daß für den Auftritt Mühls am 11. Februar 1998 wesentlich niedrigere Preise als üblich festgesetzt wurden?

5. Seit wann ist Ihnen bekannt, daß die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegen Mühl wegen des Verdachtes der Bestechung von Zeugen in der Höhe von zirka 18 Millionen Schilling ermittelt?

Welche Konsequenzen haben Sie daraus gezogen beziehungsweise werden Sie ziehen?

6. Wie verantworten Sie angesichts der durch die belgische Kinderschänder-Affäre erhöhten Sensibilität der Öffentlichkeit als Bundeskanzler, daß das Ansehen Österreichs im Ausland durch die Lesung Mühls enormen Schaden genommen hat?

7. Was werden Sie zur Wiederherstellung des österreichischen Ansehens unternehmen?

8. Wie können Sie es als Ressortverantwortlicher rechtfertigen, daß durch den Auftritt des Kinderschänders derartige Delikte verharmlost werden?

9. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dieser Verniedlichung entgegenzuwirken?

10. Welche präventiven Maßnahmen erachtet die Bundesregierung für geeignet, um Kinder und Jugendliche vor allfälligen Übergriffen durch Sexualtäter zu schützen?

11. Tritt die Bundesregierung für eine Ausweitung der Anzeigepflicht bei Straftaten gegen Unmündige ein?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

12. Tritt die Bundesregierung für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen gegen Kindesmißbrauch und Kinderpornographie ein?

13. Wann wird die Bundesregierung den seit Jahren angekündigten Entwurf eines Bundesgesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung der Opfer vorlegen?


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