der ein behindertes Kind, ein behindertes Mädchen mißbraucht, bekommt fünf Monate. Ein Vater, der zehn Jahre lang seine drei Töchter und in der Folge auch noch sein fünfjähriges Enkelkind mißbraucht hat, bekommt 18 Monate Haft, davon sechs Monate bedingt. (Abg. Tegischer: Das entsteht durch Gerichte!) Eine Frau wurde von ihrem Mann vergewaltigt, und der dreijährige Sohn wurde mißbraucht. (Abg. Mag. Stadler: Das sind die "Verbündeten", Frau Tegischer!) Der dreijährige Sohn wurde mißbraucht, die Frau vergewaltigt, und dieser Mann wird freigesprochen, meine Damen und Herren! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist euer Zeitgeist!) Ein Vater mißbraucht seine fünfjährige Tochter – Freispruch. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Das ist Ihr Zeitgeist! – Bundesminister Dr. Michalek: Aber nicht bewiesen!) Nein, nicht bewiesen, Herr Bundesminister, sondern Freispruch aus rücksichtwürdigen Gründen. – Das ist es, was ich Ihnen sage: Sie leben in einer Traumwelt und wissen nicht, was mit unseren Kindern geschieht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Daher haben wir gesagt, es wäre notwendig, zuerst einmal für die Verhängung der Strafen und die Durchführung der Strafen zu sorgen. Es geht nicht um Abschreckung, das wissen wir, weil das Rückfalltäter sind. Aber wir wissen ganz genau, daß die Strafe den Sinn hat, die Gesellschaft und in erster Linie unsere Kinder vor solchen Elementen zu schützen. Deshalb sagen wir: Bei schwerer Kindesmißhandlung, bei Sexualdelikten gegen Kinder soll es lebenslange Freiheitsstrafen geben, die dann auch lebenslang vollzogen und nicht wieder mit Freigängen ausgestattet werden sollen, bei denen diese Personen dann wieder ihr Unwesen treiben können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Zur Frage der Anzeigepflicht der Behörden. Heute richtet mir der Herr Justizminister aus, daß eine Anzeigenpflicht der Behörden nicht sinnvoll sei, daß unterlassene Anzeigepflicht als Tatbestand nicht sinnvoll sei. Vielleicht wird der Herr Bundeskanzler ihm berichten, daß sein Freund Tony Blair in England ganz andere Wege geht. In England legen die Sozialdemokraten eine Zentralkartei an, wo jeder Kinderschänder erfaßt ist und lebenslang mitverfolgt wird, so wie das auch in Amerika der Fall ist. Das geschieht zum Schutzbedürfnis der Kinder! Das sind konkrete Maßnahmen, die wir von Ihnen verlangen.
Eine Führungsaufsicht gegenüber jenen Personen, die sich an unseren Kindern vergangen haben. – Ist es zu viel verlangt, daß wir alles tun, um Rückfälle, Wiederholungen und neues Elend zu vermeiden? Das muß uns doch in Wirklichkeit einigen!
Herr Bundesminister für Justiz! Kommen Sie mir nicht daher, indem Sie sagen, wir müssen auch noch einen außergerichtlichen Tatausgleich für diese Sexualdelikte gegen Kinder schaffen. Alles, was über fünf Jahre ist, wird bei uns bereits ausgeglichen, und darunter fallen Sexualdelikte. Sie sind ein ständiger Begünstiger der Täter, Herr Justizminister, und nicht der Opfer. Und das werfen wir Ihnen konkret vor! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen, was Professor Rudas gestern im Fernsehen gesagt hat. Er hat gesagt, wichtig ist jetzt: Strafe für Täter und rasche Hilfe für die Opfer. Denn rasche Hilfe heißt, daß endlich sofort geholfen wird, daß es lange dauernde Hilfe gibt und daß diese Hilfe als eine Bringschuld der Gesellschaft verstanden wird und nicht von den Opfern organisiert werden muß, die zum Teil in einem katastrophalen sozialen Umfeld leben.
Wenn Sie, Herr Bundeskanzler, akzeptieren, daß wir nicht Sie persönlich treffen wollen, sondern daß es uns darum geht, für unsere Kinder bessere Verhältnisse herzustellen, dann hat diese Debatte einen Sinn gehabt; und wir werden Sie auch bei weiteren Initiativen unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
15.58
Präsident Dr. Heinz Fischer:
Der Entschließungsantrag betreffend wirksame Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch und Kinderpornographie ist ordnungsgemäß eingebracht, erläutert worden und steht in Verhandlung. Herr Präsident Brauneder hat die Vervielfältigung schon angekündigt; dieser Antrag wird an alle Abgeordneten verteilt werden.