Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 20

gentechnisch kritische Wissenschafter in den wissenschaftlichen Ausschüssen vertreten sind. Wir haben darüber hinaus auch noch die Funktion des Vertreters des Gentechnik-Volksbegehrens Professor Dr. Weish in der Gentechnik-Kommission ex offo in die wissenschaftlichen Ausschüsse mit Sitz und Stimme verlagert, sodaß auch gewährleistet ist, daß in diesen Ausschüssen, wo es um Freisetzungen geht, die Proponenten des Gentechnik-Volksbegehrens vertreten sind.

Wir haben darüber hinaus - auch das ist eine Forderung des Gentechnik-Volksbegehrens - die Strafen für illegale Freisetzungen drastisch erhöht, und zwar von 50 000 S auf 300 000 S.

Meine Damen und Herren! Damit ist es uns, so glaube ich, gelungen, weitgehende Forderungen der Proponenten und der Unterzeichner des Gentechnik-Volksbegehrens zu erfüllen, auch wenn die Proponenten das nicht eingestehen wollen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß es ganz wichtig ist, daß wir hier festhalten, daß wir in siebenmonatiger sehr ernsthafter Verhandlung zum Gentechnik-Volksbegehren sehr viele Expertinnen und Experten gehört haben, daß wir versucht haben, uns mit den Proponenten des Gentechnik-Volksbegehrens von Anfang an zu verständigen und all ihre Wünsche und Forderungen auch entsprechend zu berücksichtigen - sowohl was die Zahl der Teilnehmer des Volksbegehrens als auch die Zahl der Experten als auch die Reihenfolge der Behandlung anlangt. Ich bedauere es sehr, daß die Proponenten trotz der von uns gezeigten Kooperationsbereitschaft unsere ausgestreckte Hand nicht immer ergriffen haben und aus dem Ausschuß ausgezogen sind, was dazu geführt hat, daß sie bei wesentlichen Teilen der Beratungen gar nicht anwesend waren und daher auch von uns zum Teil nicht befragt werden konnten.

Trotzdem glaube ich, daß wir mit diesem Ergebnis auch in demokratiepolitischer Hinsicht gezeigt haben, daß Volksbegehren in diesem Hause ernst genommen werden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es haben aber die Beratungen und auch die Initiative gezeigt, die von Proponenten dreier Volksbegehren gesetzt wurde, daß noch zusätzliche Mechanismen eingeführt werden sollten und müßten, um die direkte Demokratie in Österreich zu verbessern. Es wird meine Fraktion daher nach der Bundespräsidentenwahl einen Selbständigen Antrag zur Verbesserung der Instrumente der direkten Demokratie einbringen, der sich vor allem darauf konzentrieren wird, daß die Einleitungsverfahren für Volksbegehren ausschließlich von Bürgern und nicht von politischen Parteien durchgeführt werden können und daß auch die Möglichkeit, den Bundespräsidenten mit fünf Unterschriften von Nationalratsabgeordneten zu unterstützen, abgeschafft und durch Unterschriften von Bürgern, und zwar von mindestens 6 000 Bürgern, ersetzt wird, und der auch die Erleichterung der Abgabe von Unterstützungserklärungen betreffen wird. All das wird meine Partei nach der Bundespräsidentenwahl in einem entsprechenden Antrag einbringen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einige Punkte ansprechen, die uns bei der Behandlung dieses Gentechnik-Volksbegehrens wichtig waren. Die Forderungen sind folgende: kein Essen aus dem Genlabor in Österreich, keine Freisetzungen genmanipulierter Organismen in Österreich und kein Patent auf Leben.

Ich glaube, daß es ganz wichtig ist, zu sagen, daß die Forderung "kein Essen aus dem Genlabor" impliziert, daß der Glaube vorhanden ist, daß gentechnisch veränderte Nahrungsmittel in jedem Fall gesundheitsschädlich sein müssen.

Ich glaube, daß es ganz wichtig ist, festzuhalten, daß in Österreich ein ganz strenges Lebensmittelgesetz herrscht, das gesundheitsschädliche Lebensmittel gar nicht auf den Markt kommen läßt, und daß dieses Lebensmittelgesetz selbstverständlich auch für allfällige gentechnisch veränderte Lebensmittel gilt.

Es ist daher auch ganz wesentlich, festzuhalten, daß der Bürger frei entscheiden können soll, ob er ein gentechnisch verändertes Lebensmittel oder ein biologisches Lebensmittel wählt. Daher ist es ganz wichtig, daß wir eine umfassende Kennzeichnung - und zwar nicht in österreichi


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