Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 22

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluß noch all jenen danken, die an diesem Ausschuß mitgewirkt haben, allen voran meinem Kollegen Gradwohl, der in überaus kooperativer Weise den gewählten Weg gegangen ist. Ich möchte aber auch allen Expertinnen und Experten, sowohl den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen als auch den Kollegen von den Fraktionen, aber auch den Beamten in den Ministerien und den Ministern selbst sehr herzlich danken. Ich glaube, daß wir mit dem erzielten Ergebnis durchaus zufrieden sein können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Rauch-Kallat, Gradwohl und Genossen liegt vor. Er ist ausreichend unterstützt. Er ist in seinen Eckpunkten erläutert worden, seine schriftliche Fassung wird verteilt werden, und er steht somit in Verhandlung.

Der Abänderungsantrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Gradwohl und Kollegen zum Bericht und Antrag des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Gentechnik-Volksbegehrens (1112 d.B.) betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG), BGBl. Nr. 510/1994, geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz, mit dem Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen, das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen und die Anwendung von Genanalyse und Gentherapie am Menschen geregelt werden (Gentechnikgesetz - GTG), BGBl. Nr. 510/1994, geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Vor der Ziffer 1 wird folgende Überschrift eingefügt:

"Artikel I"

2. Die Ziffer 1 lautet:

"1. im Inhaltsverzeichnis wird

a.) nach § 39 eingefügt: "§ 39a Parteistellung"

b.) nach der Übersicht über den IV. Abschnitt eingefügt:

"IVa. Abschnitt - Zivilrechtliche Haftung

§ 79a Personen- und Sachschäden

§ 79b Beeinträchtigung der Umwelt

§ 79c Ausschluß der Haftung

§ 79d Beweiserleichterung

§ 79e Haftung, Rückgriff und Ausgleich bei mehreren Betreibern

§§ 79f, 79g Auskunft

§ 79h Anwendung des ABGB

§ 79i Sonstige Ersatzansprüche


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