Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 44

auch deswegen zu Wort, weil ich auf europäischer Ebene im Umwelt-Ministerrat, wie das Frau Kollegin Prammer auch schon angemerkt hat, in den letzten Jahren Österreichs Positionen in Gentechnikfragen im wesentlichen zu vertreten hatte.

In der Tat war es ein erfreuliches Ereignis, daß gestern der sogenannte Artikel-21-Ausschuß nicht so, wie zu befürchten war, entschieden hat, nämlich daß Österreich sein Importverbot nicht aufrechterhalten kann, da eine Sperrminorität zustande kam; eine Sperrminorität, die selbstverständlich auch durch das Betreiben und das Lobbying Österreichs und die Arbeit von Frau Kollegin Prammer und mir zustande kam. Wir haben damit einen Etappenerfolg erzielt, wir haben damit Zeit gewonnen, und wir haben damit erreicht, daß dieses Thema in einigen Monaten - vermutlich bei der im Juni stattfindenden Ratssitzung der Umweltminister - erneut auf der politischen Ebene zu diskutieren sein wird.

Allerdings möchte ich auch dem Hohen Hause nicht verschweigen, daß dort nach dem etwas antiquierten Komitologie-3a-Verfahren, dem dieser Vorgang unterliegt, eine einstimmige Entscheidung des Rates gegen den Vorschlag der Kommission erforderlich wäre - also nicht bloß eine Sperrminorität, sondern eine einstimmige Entscheidung des Rates der Umweltminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen die Kommission -, um die Aufhebung des Importverbotes für Österreich weiterhin aufrechterhalten zu können. Das ist sicher nicht zu erwarten, aber wir werden bis dahin versuchen, auf politischer Ebene etwas zu erreichen, was vielleicht heute noch nicht denkbar ist. Es war ja auch die gestrige Entscheidungsfindung eine, wie ich schon gesagt habe, überraschend positive.

Dafür, daß jedoch in Zukunft derart antiquierte Verfahren nicht mehr zur Anwendung kommen, nämlich daß sich die europäischen Mitgliedstaaten einstimmig gegen die Kommission zu entscheiden haben, um mit ihrer Position durchzukommen, wird die Neuvorlage der sogenannten Freisetzungsrichtlinie 90/220 Sorge tragen; diese Freisetzungsrichtlinie, die ich unter anderem mit dem Vorsitzenden des Umweltausschusses im Europäischen Parlament, Kenneth D. Collins, besprochen habe und am nächsten Montag auch mit der zuständigen Umweltkommissarin, Ritt Bjerregaard, hier in Wien besprechen werde.

Warum? - Weil Österreich während seiner Präsidentschaft im zweiten Halbjahr dieses Jahres diese Richtlinie 90/220 im Rat definitiv vorantreiben möchte, bearbeiten möchte. Ich habe die Absicht, im zweiten Halbjahr eine Orientierungsdebatte zur Richtlinie 90/220 zu ermöglichen.

Es sind in dieser neuen Richtlinie 90/220 durchaus positive Elemente enthalten, abgesehen davon, daß das, wie schon gesagt, antiquierte Komitologie-3a-Verfahren durch ein moderneres, demokratischeres Verfahren abgelöst werden soll. Es sind Bestimmungen zu einer besseren Kennzeichnung, zu einer künftig befristeten Zulassung sowie zu einer vollen Information der Mitgliedstaaten enthalten - also durchaus Punkte, die wir als positiv anerkennen können, auch schon anerkannt haben, manch anderes wird noch zu diskutieren sein, wir befinden uns da inmitten der Diskussion.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Langthaler! Das war ein kurzer Ausblick auf das, was sich auf europäischer Ebene abspielt, wo Österreich als kleines Mitgliedsland seine Stimme in den letzten zwei Jahren durchaus erfolgreich erhoben hat und zumindest auch Teilerfolge erzielen konnte: Verzögerung der Zulassung des Genmaises der Firma Ciba-Geigy, neuerdings Novartis, jetzt zumindest Verzögerung im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung unseres Importverbotes dieses Produktes, weil wir wirklich der Auffassung sind, daß es auf Einzelfallentscheidungen ankommt. Wir wollen keine Pauschalverurteilungen, wir wollen keine Pauschalimportverbote - das geht auch gar nicht -, aber wir haben bewiesen, daß wir Österreicher Erfolge erzielen können, wenn wir der Auffassung sind, daß ein Produkt aus gutem Grund - weil es herbizidresistent ist, vor allem aber, weil es antibiotikaresistent ist - nicht nach Österreich importiert werden sollte, und wir haben bewiesen, daß wir uns zumindest im beschriebenen Ausmaß durchsetzen können.

Sehr verehrte Frau Abgeordnete Langthaler! Auch auf die Gefahr hin, daß Sie erneut einen vom Herrn Präsidenten sanktionierten Zwischenruf plazieren werden, und in Anerkennung der


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