Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 82

Beispiel von meiner Vorrednerin, behauptet wird, daß mit der direkten Demokratie und mit 1,2 Millionen Unterschriften arrogant umgegangen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht im Grunde genommen darum, daß die Politik in diesem Hause eine Entscheidung zu treffen hat. Ich relativiere damit keinesfalls das Anliegen der Befürworter und Vertreter des Volksbegehrens. Ich möchte nur eines klarstellen: Es kann nicht im Sinne unserer Demokratie sein, Ergebnisse eines Volksbegehrens 1 : 1 zu übernehmen. Ich persönlich würde mich zum Beispiel mit allen Mitteln dagegen wehren, daß, sollte etwa ein Volksbegehren zur Einführung der Todesstrafe eingebracht werden, wir in diesem Hause an einen solchen Beschluß gebunden wären. (Abg. Aumayr: Das ist ein Skandal, so einen Vergleich anzustellen!)

Frau Kollegin Aumayr! (Abg. Aumayr: Das ist unbeschreiblich!) Wenn Sie von der direkten Demokratie sprechen und wenn ich mir die Politik der Freiheitlichen Partei anschaue, dann muß ich sagen, das ist eine gefährliche Drohung, und dann müssen wir damit rechnen. Lassen Sie mich das mit aller Deutlichkeit festhalten. (Beifall bei der SPÖ. - Abg. Wenitsch: Das ist ein Skandal!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sonderausschuß hat sich sehr ausführlich mit den Fragen der Gentechnik auseinandergesetzt. Vielleicht noch ein Wort zum Volksbegehren selbst. Kollegin Silhavy ist bereits kurz darauf eingegangen, warum so viele Österreicherinnen und Österreicher dieses Volksbegehren unterschrieben haben. Auch ich habe es unterschrieben, weil ich mir einfach erwartet habe, daß es dadurch in Österreich zu einer Sensibilisierung in diesen Fragen und zu klaren gesetzlichen Regelungen, insbesondere im Haftungsbereich, kommt. Und darüber diskutieren wir auch heute.

Es gibt aus meiner Sicht verschiedene Gründe, warum dieses Volksbegehren unterschrieben worden ist. Einerseits ist es sicherlich das mangelnde Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in die Lebensmittelindustrie, und andererseits geht es auch um das mangelnde Vertrauen in die europäische Intensivlandwirtschaft, deren Ruf bei den Konsumenten insbesondere durch die Fälle von Rinderwahnsinn oder Ehec und andere Skandale gelitten hat.

Die Befürworter der Gentechnik - lassen Sie mich das auch mit aller Deutlichkeit festhalten - glauben und behaupten, daß alle erdenklichen gesundheitlichen und ökologischen Risken bekannt sind und bei entsprechender Sorgfalt auch vermieden werden können. - Dies ist aus Sicht der europäischen Konsumentenorganisationen eine äußerst gewagte These, die auch kaum haltbar sein wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher muß die europäische und nationale Politik Verantwortung zeigen und der Biotechnologie beziehungsweise der Gentechnologie einerseits vernünftige Rahmenbedingungen bieten und andererseits aber auch Grenzen setzen. Die Gentechnik soll einerseits der Menschheit und unserer Umwelt helfen, andererseits müssen auch die wirtschaftlichen Entwicklungschancen gesehen werden. Politisch wäre es absolut bedenklich, für diese Schlüsseltechnologie - ich behaupte, es ist eine Schlüsseltechnologie - keine klare politische Entscheidung hinsichtlich des Anwendungsbereiches zu treffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Sonderausschuß ausführlich mit den Fragen der Kennzeichnung, insbesondere der Haftung, auseinandergesetzt, und ich finde, es war eine sehr hochstehende Diskussion. Es wurde auch versucht, alle Gruppen einzubeziehen, und ich bedauere, daß sowohl die Vertreter der Oppositionsparteien als auch die Befürworter dieses Gentechnik-Volksbegehrens teilweise aus dem Ausschuß ausgezogen sind und sich damit der parlamentarischen Auseinandersetzung entzogen haben.

Lassen Sie mich namens meiner Fraktion einige Punkte festhalten, um die es uns bei diesen Verhandlungen gegangen ist und um die es uns gerade auch in Zukunft noch gehen wird.

Zum einen: Wir wollen klare, umfassende Kennzeichnungsregelungen. 97 Prozent der Österreicher verlangen derartige Kennzeichnungsregelungen. Der informierte Konsument soll seine Entscheidung treffen können.


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